Klage des Fürstentums Liechtenstein gegen die Bundesrepublik Deutschland geht weiter
Den Haag/Vaduz (pafl) -
Die Klage des Fürstentums Liechtenstein gegen die Bundesrepublik Deutschland vor dem Internationalen Gerichtshof (IGH) tritt in eine neue Phase: Heute hat Liechtenstein in Den Haag einen Schriftsatz eingereicht, mit dem das schriftliche Verfahren zur Zulässigkeit der anhängigen Klage zum Abschluss kommt. Nunmehr wird das Gericht in einer mündlichen Verhandlung über die Einwendungen entscheiden, die Deutschland vor drei Monaten gegen die Zulässigkeit der Klage vorgelegt hat. Liechtenstein rechnet damit, dass der Verhandlungstermin vom Gericht für das erste Halbjahr 2003 festgesetzt wird.
Zum Hintergrund: Im Juni 2001 hat Liechtenstein vor dem IGH gegen Deutschland Klage erhoben. Die Bundesrepublik hatte seit Mitte der 90er Jahre das 1945 durch die ehemalige Tschechoslowakei konfiszierte liechtensteinische Vermögen als deutsches Auslandsvermögen behandelt, das zur Begleichung deutscher Reparationsschulden herangezogen werden kann. Damit missachtet Deutschland die Souveränität und Neutralität Liechtensteins und verletzt die Eigentumsrechte seiner Staatsangehörigen. Der IGH soll nun als zentrale Gerichtsinstanz der Vereinten Nationen feststellen, dass Deutschland die Regeln des Völkerrechts verletzt und eine Entschädigung für die erlittenen Verluste zu leisten hat.
Deutschland hat gegen die Zulässigkeit der Klage Einwendungen erhoben, auf die Liechtenstein mit dem heute vorgelegten Schriftsatz reagiert. Das Gericht wird nun die von beiden Parteien vorgebrachten Argumente prüfen und abschliessend im Rahmen einer mündlichen Verhandlung über die Zulässigkeit der Klage entscheiden. "Wir rechnen damit, dass dies in der ersten Jahreshälfte 2003 geschieht", erklärt Alexander Goepfert, Sonderbeauftragter und Verfahrensbevollmächtigter Liechtensteins für die Klage vor dem IGH.
Die Chronologie der Klage in Stichworten:
* Juni 2001: Liechtenstein reicht Klage gegen Deutschland wegen fortgesetzter Verletzung des Völkerrechts ein. * März 2002: Liechtenstein legt in Form eines so genannten Memorials die schriftliche Begründung der Klage vor. * Juni 2002: Deutschland erhebt Einwendungen gegen die Zulässigkeit der Klage, die so genannten "Preliminary Objections". * November 2002: Liechtenstein reagiert in einem Schriftsatz, den so genannten "Observations", auf die Argumentation Deutschlands. * Voraussichtlich erstes Halbjahr 2003: Der IGH entscheidet im Rahmen einer mündlichen Prüfung über die Zulässigkeit der Klage.
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