Schweizerischer Gewerkschaftsbund SGB
Bevölkerung entscheidet über Deregulierung des Strommarktes - nicht Professorenkommissionen
Bern (ots)
Die Rekurskommission hat die Entscheide der Wettbewerbskommission (Weko), mit der sie die Gebietsmonopole der Stromversorger knacken will, gestützt. Die Bedeutung dieses Entscheides ist gering, der Fall kann an das Bundesgericht weitergezogen werden, das letzte Wort hat der Bundesrat. Dieser wird sich nicht gegen den Volksentscheid wenden. Ob die Stromversorger ihr Gebietsmonopol und damit den Auftrag der sicheren Versorgung beibehalten, entscheidet deshalb das Volk und nicht ein Professorengremium.
Der SGB ist weiterhin überzeugt, dass die Weko bereits beim Bundesgericht scheitern wird. Der Wille des Parlaments im Kanton Freiburg, der 1915 das alte (mittlerweile gibt es ein neues) Gesetz geschaffen hatte, wollte mit dem Versorgungsmonopol die Versorgungssicherheit sichern, die industrielle Entwicklung fördern und die Gewinne für die Finanzierung der Universität verwenden. Nur ein Parlamentarier kritisierte damals die Monopolbildung. Da kann niemand behaupten, der Gesetzgeber hätte kein Monopol schaffen wollen. Die Weko ist übrigens schon mit anderen Eingriffen in staatliche Marktordnungen beim Bundesgericht gescheitert. Beispielsweise hob das Bundesgericht einen Entscheid der Weko gegen die Schweizerische Meteorologische Zentralanstalt mit den Worten auf: Die Verfügung "erweist sich als derart falsch, dass sie geradezu als nichtig zu bezeichnen ist". (Urteil vom 5. Februar 2001).
Es war vorgesehen, dass die Rekurskommission ihr Urteil nach der Abstimmung über das EMG veröffentlicht. Das Vorziehen der Publikation deutet auf eine Instrumentalisierung der Rekurskommission für den Abstimmungskampf hin. Unabhängig vom Ausgang der EMG-Abstimmung muss dafür gesorgt werden, dass sich Bundesbehörden und sogenannt unpolitische Kommissionen nicht mehr in Abstimmungskämpfe einmischen.
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