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Fürstentum Liechtenstein

Ergänzungsleistungen der AHV/IV werden angepasst

Vaduz (ots)

Die Regierung hat die Renten der AHV und IV auf den
1. Januar 2003 an die Lohn- und Preisentwicklung angepasst. Dabei
wird der Mindestbetrag der Altersrente bei lückenloser
Versicherungsdauer von bisher 1'030 Franken auf neu 1'055 Franken
monatlich erhöht. Diese Rentenerhöhung entspricht durchschnittlich
2.43 Prozent.
Anpassung der Einkommensgrenzen
Im Zusammenhang mit der Rentenerhöhung werden auch weitere
Leistungen angepasst. So unter anderem die Einkommensgrenzen bei den
Ergänzungsleistungen. Die Einkommensgrenzen sollen in der Berechnung
des Anspruchs auf Ergänzungsleistung die Kosten für den allgemeinen
Lebensbedarf abdecken. Dieser Betrag wird regelmässig zusammen mit
der Rentenanpassung erhöht. Die Erhöhung der Einkommensgrenzen
erfolgt, um auch die Ergänzungsleistungsbezüger in den Genuss der
Rentenerhöhung kommen zu lassen. Ohne Erhöhung ergäbe sich die Folge,
dass die Rente höher und die Ergänzungsleistung kleiner würde und
dass gesamthaft derselbe Betrag wie bisher ausgerichtet würde. Die
Teuerung würde also nicht berücksichtigt.
Der Betrag der Einkommensgrenze für Alleinstehende liegt derzeit
bei 17'700 Franken. Dieser Betrag wird auf 18'130 Franken erhöht (+
2.43 Prozent). Somit werden einem allein stehenden
Ergänzungsleistungsbezüger 430 Franken pro Jahr mehr für den
Lebensbedarf zur Verfügung stehen. Die Einkommensgrenzen für die
übrigen Bezügerkategorien werden nach bisheriger Praxis zu 150
Prozent (Ehepaare) beziehungsweise 50 Prozent (Waisen) der
Einkommensgrenze für Alleinstehende ermittelt.
Insgesamt wird die Einkommensgrenze folgendermassen erhöht: 
  Für Alleinstehende: 18'130 Franken (bisher 17'700 Franken) 
  Für Ehepaare: 27'195 Franken (bisher 26'550 Franken) 
  Für Waisen: 9'065 Franken (bisher 8'850 Franken)
Die Pauschale für Wohnnebenkosten wurde bei der letzten
teuerungsbedingten Anpassung auf den 1. Januar 2001 im Vergleich zu
den früheren Werten verdoppelt, weshalb diesbezüglich keine
Erhöhungen erfolgen.

Kontakt:

Ressort: Soziales/Regierungsrat Hansjörg Frick
Sachbearbeitung: Martin Meyer (+423/236'60'74)

Presse- und Informationsamt
des Fürstentums Liechtenstein (pafl)
Tel. +423/236'67'22
Fax +423/236'64'60
Internet: http://www.presseamt.li

Nr. 647 2002/3297-6313 27. November 2002

(SDA-ATS//)

271340 nov 02

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