Ergänzungsleistungen der AHV/IV werden angepasst
Vaduz (ots)
Die Regierung hat die Renten der AHV und IV auf den 1. Januar 2003 an die Lohn- und Preisentwicklung angepasst. Dabei wird der Mindestbetrag der Altersrente bei lückenloser Versicherungsdauer von bisher 1'030 Franken auf neu 1'055 Franken monatlich erhöht. Diese Rentenerhöhung entspricht durchschnittlich 2.43 Prozent.
Anpassung der Einkommensgrenzen
Im Zusammenhang mit der Rentenerhöhung werden auch weitere Leistungen angepasst. So unter anderem die Einkommensgrenzen bei den Ergänzungsleistungen. Die Einkommensgrenzen sollen in der Berechnung des Anspruchs auf Ergänzungsleistung die Kosten für den allgemeinen Lebensbedarf abdecken. Dieser Betrag wird regelmässig zusammen mit der Rentenanpassung erhöht. Die Erhöhung der Einkommensgrenzen erfolgt, um auch die Ergänzungsleistungsbezüger in den Genuss der Rentenerhöhung kommen zu lassen. Ohne Erhöhung ergäbe sich die Folge, dass die Rente höher und die Ergänzungsleistung kleiner würde und dass gesamthaft derselbe Betrag wie bisher ausgerichtet würde. Die Teuerung würde also nicht berücksichtigt.
Der Betrag der Einkommensgrenze für Alleinstehende liegt derzeit bei 17'700 Franken. Dieser Betrag wird auf 18'130 Franken erhöht (+ 2.43 Prozent). Somit werden einem allein stehenden Ergänzungsleistungsbezüger 430 Franken pro Jahr mehr für den Lebensbedarf zur Verfügung stehen. Die Einkommensgrenzen für die übrigen Bezügerkategorien werden nach bisheriger Praxis zu 150 Prozent (Ehepaare) beziehungsweise 50 Prozent (Waisen) der Einkommensgrenze für Alleinstehende ermittelt.
Insgesamt wird die Einkommensgrenze folgendermassen erhöht: Für Alleinstehende: 18'130 Franken (bisher 17'700 Franken) Für Ehepaare: 27'195 Franken (bisher 26'550 Franken) Für Waisen: 9'065 Franken (bisher 8'850 Franken)
Die Pauschale für Wohnnebenkosten wurde bei der letzten teuerungsbedingten Anpassung auf den 1. Januar 2001 im Vergleich zu den früheren Werten verdoppelt, weshalb diesbezüglich keine Erhöhungen erfolgen.
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Nr. 647 2002/3297-6313 27. November 2002
(SDA-ATS//)
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