EU-Programms DAPHNE (2000-2003): Vorbeugende Massnahmen zur Bekämpfung von Gewalt gegen Kinder, Jugendliche und Frauen
Vaduz, 4. Dezember (ots)
Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen
Liechtenstein ist Teil des Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) und hat deshalb die Möglichkeit, an Programmen der Europäischen Union (EU) teilzunehmen. Ziel der Programme ist die Förderung von Projekten mit grenzüberschreitendem Charakter. Im Rahmen der EU-Programme können verschiedenste Zielgruppen bei der EU Projekte einreichen. Die Projekte unterliegen der Bewilligung durch die zuständigen Gremien der EU.
Das EU-Programm Daphne (2000-2003) ist ein präventiv ausgerichtetes Aktionsprogramm zur Bekämpfung von Gewalt gegen Kinder, Jugendliche und Frauen. Ziel des Programms ist einerseits die Unterstützung und Förderung der Zusammenarbeit von Nichtregierungsorganisationen (NRO) und anderen Organisationen, einschliesslich öffentlicher Stellen, die im Bereich der Gewaltbekämpfung tätig sind. Andererseits soll eine stärkere Sensibilisierung der Öffentlichkeit für die Problematik der Gewalt und der Verhütung von Gewalt gegen Kinder, Jugendliche und Frauen geschaffen werden.
Die Ziele sollen zum einen dadurch erreicht werden, indem grenzüberschreitende Massnahmen zur Einrichtung multidisziplinärer Netze, zur Sicherstellung des Austauschs von Informationen und bewährten Praktiken sowie zur Gewährleistung der Zusammenarbeit auf Ebene des EWR geschaffen werden. Zum anderen sollen grenzüberschreitende Massnahmen zur Sensibilisierung der Öffentlichkeit durchgeführt werden: Förderung von Informationskampagnen, Ausbau einer gemeinschaftsweiten Informationsquelle, Untersuchungen zu den Themen Gewalt, sexueller Ausbeutung und Mittel zu ihrer Verhütung.
Förderkriterien:
Der Gegenstand des Antrags muss ein Projekt sein, das mit den Zielen des Daphne-Programms in Einklang steht, und grenzüberschreitenden Charakter haben, d.h. es müssen Part- nerschaften aus mindestens zwei Organisationen oder Einrichtungen aus zwei EWR-Staaten (EU-Mitgliedstaaten und Norwegen, Island und Liechtenstein) gebildet werden. Die Projektdauer kann 12 oder 24 Monate betragen.
Antragsberechtigte:
Antragsberechtigt sind öffentliche und private Organisationen und Einrichtungen, die zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Kinder, Jugendliche und Frauen beitragen und Gewaltopfern helfen.
Eingabefrist für Projekte:
10. Februar 2003
Ansprechpartnerin in Liechtenstein:
Bernadette Kubik-Risch, Gleichstellungsbüro, Aeulestrasse 51, 9490 Vaduz, Tel. 236 6060, Fax: 236 6560, E-mail: gleichstellungsbuero@llv.li
Infoline der Europäischen Kommission:
isabelle.touwaide@cec.eu.int bzw. 0032/2/ 299 6711. Der Antrag für die Ausschreibung sowie ein Leitfaden über Regeln und Verfahren sind zu finden im Internet: http://europa.eu.int/comm/justice_home/project/daphne/de/index.html
Kontakt:
Presse- und Informationsamt
des Fürstentums Liechtenstein (pafl)
Tel. +423/236'67'22
Fax +423/236'64'60
Internet: http://www.presseamt.li
Nr. 665 4. Dezember 2002
(SDA-ATS//)
41037 dec 02