Bezüge der Landtagsmitglieder
Vaduz, 4. Dezember (pafl) -
Die Regierung hat einen Bericht und Antrag über die Bezüge der Mitglieder des Landtages zuhanden des Landtags verabschiedet. Die Mitglieder des Landtages erhalten eine Reihe von Entschädigungen für ihre Inlands- und Auslandstätigkeit. Diese Bezüge sind gemäss bisheriger Praxis zum Teil steuerfrei, zum Teil steuerpflichtig. In der Vorlage werden jene Bezüge der Landtagsmitglieder aufgezählt, welche keiner Steuer- und Abgabepflicht unterliegen.
Nicht abgabepflichtig sind die Jahrespauschalen und Repräsentationszulagen für Inlandstätigkeit, Mahlzeitenentschädigungen, Übernachtungsentschädigungen, Spesen, Reisekostenentschädigungen und Jahrespauschalen für Auslandstätigkeit.
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Nr. 668 2002/3456-20 4. Dezember 2002
(SDA-ATS//)
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