Budgetweisungen 2003 verabschiedet (überarbeitet)
Bern (ots)
Hinweis: Der Lead wurde gegenüber einer früher veröffentlichten Version überarbeitet
Die Budgetweisungen für das nächste Jahr sind heute vom Bundesrat verabschiedet worden. Sie sind auf die Vorgaben der Schuldenbremse abgestimmt, die der Bundesrat mit dem Voranschlag 2003 einführen wird. Mit den Budgetweiseungen 2003 beauftragt die Landesregierung die Departemente und die Bundeskanzlei, gegenüber dem Finanzplan, Ausgabenkürzungen von 910 (2003) beziehungsweise von je 870 Millionen (2004 und 2005) zu definieren und mit den Budgeteingaben zu melden. Das jährliche Ausgabenwachstum liegt 2002-2006 immer noch bei 3%. Für einen schuldenbremsekonformen Voranschlag und Finanzplan ist es zudem unabdingbar, dass neben der Unterschreitung der bisherigen Ausgabenplafonds dem Bund die Anteile am AHV-und IV-Mehrwertsteuer-Prozent belassen werden. Ist dies nicht der Fall, droht ein Sparprogramm.
Nach dem negativen Rechnungsabschluss 2001 und der konjunkturellen Abkühlung können die bisherigen Finanzplanzahlen nur beschränkt als Grundlage für die Budgetierung verwendet werden. Zum einen zeichnen sich Mindereinnahmen ab, die sich nur teilweise mit dem unterstellten Wirtschaftsszenario erklären lassen. Zum andern wurden Mehrausgaben beschlossen, welchen bei der Aufstellung des Finanzplanes im letzten Jahr noch nicht Rechnung getragen werden konnte. Fügt man noch die möglichen, in der politischen Warteschlange sich befindenden Mehrausgaben und Mindereinnahmen hinzu, kommt es zu einer dramatischen Verschlechterung der Bundesfinanzen.
Die Schuldenbremse erfordert zwingend eine strukturell ausgeglichene Rechnung. Damit dem Parlament im Herbst ein schuldenbremsekonformer Voranschlag und Finanzplan vorgelegt werden kann, verpflichtete der Bundesrat die Departemente und die Bundeskanzlei zu einer rigorosen Budgetierung mit einschneidenden Ausgabenkürzungen.
Festhalten am AHV- und IV-Bundesanteil
Insgesamt müssen in den nächsten Jahren 910 Millionen (2003) und je 870 Millionen (2004 und 2005) eingespart werden. Für 2006 dürfen die Zahlen des Jahres 2005 maximal mit der unterstellten Teuerung von 1,5 Prozent fortgeschrieben werden. Die Landesregierung beauftragte das Eidg. Finanzdepartement, in Zusammenarbeit mit den anderen Departementen und der Bundeskanzlei verschiedene Umsetzungskonzepte für einen schuldenbremsekonformen Voranschlag und Finanzplan auszuarbeiten.
Fest steht, dass der Weg zu einem ausgeglichenen Bundeshaushalt in den nächsten Jahren schwierig und dornenvoll wird, wenn der Bundesanteil am bestehenden Mehrwertsteuerprozent für die AHV sowie am geplanten Mehrwertsteuerprozent für die IV nicht beibehalten werden kann. Der Bundesrat hält darum an diesen Anteilen fest. Vor den Sommerferien wird er gestützt auf die Ergebnisse der Budgeteingaben das weitere Vorgehen für die Budget- und Finanzplanbereinigung beschliessen.
Der Rahmen des Voranschlags
Der Rahmen des Voranschlags wird bestimmt durch die Einnahmen (Steuererhöhungen brauchen Volksentscheide), durch die Wirtschaftsdaten (Konjunktur) und durch die Vorgabe der Schuldenbremse, wonach die Ausgaben die konjunkturbereinigten Einnahmen nicht übersteigen dürfen. Das im gültigen Finanzplan für 2003 statt eines erforderlichen Überschusses von 100 Mio vorgesehene Defizit von 632 Mio verschärft sich durch die nötige Korrektur der Einnahmenschätzung (u.a. Stempelabgaben, Mineralölsteuern) um 500 Mio, sowie durch seit der Finanzplanung beschlossenen Mehrausgaben von fast 100 Mio (ohne angemeldete Begehren von mehreren hundert Mio). Das gibt für 2003 einen Korrekturbedarf von 1,3 Milliarden. Falls der Bundesanteil am Mehrwertsteuerprozent für die Finanzierung der demographiebedingten Mehrausgaben der AHV belassen wird, beträgt der Korrekturbedarf noch rund 900 Mio. Dieser wird nach einem Verteilschlüssel auf die Departemente und auf die Bundeskanzlei umgelegt, wobei dieser Schlüssel sowohl dem Ausgabenvolumen der Departemente als auch dem Anteil an gebundenen Ausgaben Rechnung trägt. Es ist an den Departementen, die Prioritäten so zu setzen, dass die Vorgaben eingehalten werden. Globale departementsweise Vergleiche zum Vorjahr geben keinen Aufschluss über die «Opfersymmetrie», weil Departements-Schwerpunkte von Jahr zu Jahr variieren können (z.B. Asylbereich, Swissair).
Dieselben Überlegungen ergeben für das Jahr 2004 einen Korrekturbedarf in ähnlicher Höhe. Obschon der Finanzplan für das Jahr 2005 sich aus heutiger Sicht auf den ersten Blick in einem günstigeren Licht präsentiert, werden die Departemente angehalten, auch hier tiefere Ausgaben einzugeben als im bestehenden Finanzplan vorgesehen. Der Bundesrat will sich auf diese Weise Handlungsspielräume für die im politischen Raum stehenden Begehren schaffen. Auch nach den verordneten Korrekturen am geltenden Finanzplan wird das durchschnittliche jährliche Ausgabenwachstum in der Periode 2002-2006 immer noch 3,0% betragen. Von einem generellen Leistungsabbau kann damit nicht die Rede sein.
Zusammen mit der Botschaft zur Staatsrechnung 2001 wird der Bundesrat dem Parlament einen Zusatzbericht vorlegen, der die strukturelle Überlastung der Bundeshaushalts zum Gegenstand haben wird.
(Tabelle «Wirtschaftliche Eckwerte» siehe http://www.efd.admin.ch)
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