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Fürstentum Liechtenstein

pafl: Neuregelung des Religionsunterrichts an den weiterführenden Schulen

Vaduz, 22. Januar (pafl) -

(ots)

Regierung schliesst Vereinbarung mit dem Erzbistum

Die Regierung des Fürstentums
Liechtenstein hat an ihrer Sitzung vom 21. Januar 2003 der 
Vereinbarung zur Neuregelung des Religionsunterrichts an den 
weiterführenden Schulen (Ober- und Realschule, Gymnasium) 
zugestimmt. In der Präambel bekunden die Regierung und das 
Erzbistum, dass diese Vereinbarung, vorbehaltlich einer allfälligen 
Neuregelung des Verhältnisses zwischen dem Staat und den 
Religionsgemeinschaften, geschlossen wird.
Die Neuregelung sieht vor, dass der konfessionelle katholische 
Religionsunterricht als Wahlpflichtfach geführt wird. Die 
Schülerinnen und Schüler bzw. deren Eltern oder 
Erziehungsberechtigte können zwischen dem konfessionellen 
Religionsunterricht und dem neuen Fach "Religion und Kultur" wählen. 
Diese Wahl gilt erstmals ab dem Schuljahr 2003/2004 für die 
Schülerinnen und Schüler der 1. Klassen der weiterführenden Schulen 
und seit dem Schuljahr 2001/2002 für die Schülerinnen und Schüler 
der 4. Klasse (und zukünftig der 7. Klasse) des Liechtensteinischen 
Gymnasiums.
Klare Zuständigkeiten
Mit dieser Vereinbarung werden die Zuständigkeiten klar geregelt: 
Für den katholischen Religionsunterricht ist das Erzbistum Vaduz 
zuständig. Die Verantwortung für das Fach "Religion und Kultur" 
obliegt dem Land.
Konkret bedeutet das, dass für die Auswahl des Lehrpersonals für 
den 
katholischen Religionsunterricht das Erzbistum Vaduz besorgt ist. 
Entsprechend den Vorgaben der Erzdiözese benötigen die 
Religionslehrkräfte für den katholischen Religionsunterricht (neben 
der vom Schulgesetz geforderten theologischen und der pädagogischen 
Ausbildung) als Voraussetzung für die Erteilung des 
Religionsunterrichts die Beauftragung (Missio canonica) durch den 
Erzbischof. Ebenfalls wird der Lehrplan für den katholischen 
Religionsunterricht vom Erzbistum erstellt und entsprechend dem 
Schulgesetz von der Regierung veröffentlicht. Des Weiteren werden 
die Lehrmittel für den katholischen Religionsunterricht vom 
Erzbistum vorgeschlagen und approbiert und sind von der Regierung zu 
genehmigen.
Das Fach "Religion und Kultur" wird von den bisherigen 
Religionslehrkräften des Landes unterrichtet, die eine theologische 
bzw. religionspädagogische Ausbildung sowie das Lehrerdiplom ihrer 
Schulart besitzen. Der Lehrplan für "Religion und Kultur" wird vom 
Schulamt in Zusammenarbeit mit den Religionslehrkräften erstellt.
Der katholische Religionsunterricht untersteht einer kirchlichen 
Aufsicht, soweit es die Vermittlung der kirchlichen Lehre betrifft. 
Zugleich aber bleibt die staatliche Aufsicht über das gesamte 
Schulwesen und damit auch über den konfessionellen 
Religionsunterricht bestehen.
Inhaltliche Unterschiede
In inhaltlicher Hinsicht steht der katholische 
Religionsunterricht 
in engem Zusammenhang mit der Katechese. "Gegenstand des 
Religionsunterrichts, der in engem Zusammenhang mit der Katechese 
steht, ist die unverkürzte Heilsbotschaft Christi, somit die Lehre 
der katholischen Kirche, wie sie insbesondere im Katechismus der 
katholischen Kirche verbindlich dargestellt wird." (Schreiben des 
Erzbischofs an die Regierung vom 22. Januar 2001; Rechtliche 
Voraussetzungen und Grundlagen des katholischen Religionsunterrichts 
im Fürstentum Liechtenstein bzw. Erzbistum Vaduz). Das entscheidende 
Merkmal für den katholischen Religionsunterricht ist seine 
konfessionelle Ausrichtung.
Das Fach "Religion und Kultur" ist überkonfessionell 
ausgerichtet. 
Die Schülerinnen und Schüler werden an das Thema Religion und seine 
Bedeutung sowohl für das persönliche Leben als auch für die 
Gesellschaft herangeführt. Aufgrund der Geschichte und Kultur im 
Abendland nimmt das Christentum in diesem Unterricht eine zentrale 
Stelle ein, es werden aber auch die anderen grossen Religionen, ihre 
jeweilige Geschichte, ihre Ethik sowie ihre kulturellen Auswirkungen 
behandelt. In diesem Fach geht es nicht um religiöse Unterweisung, 
um die Einführung der Schülerinnen und Schüler in eine bestimmte 
Religion, sondern um die Auseinandersetzung mit den Religionen und 
die Bedeutung religiöser Einstellungen im persönlichen Leben, in der 
Gesellschaft und der Kultur.
Evangelischer Religionsunterricht
Der evangelische Religionsunterricht ist nicht direkt Gegenstand 
der 
Vereinbarung. Die Neuregelung des Religionsunterrichts für die 
weiterführenden Schulen betrifft ihn aber insofern, als auch der 
evangelische Religionsunterricht in Zukunft als Wahlpflichtfach 
geführt wird und die Schülerinnen und Schüler wählen können zwischen 
dem evangelischen Religionsunterricht und dem Fach "Religion und 
Kultur". Die evangelische und die evangelisch-lutherische Kirche 
haben der Neuregelung des Religionsunterrichts zugestimmt. 
Unbeschadet dieser Regelung bleiben die bisherigen Vereinbarungen 
für den evangelischen Religionsunterricht (Auswahl der Lehrpersonen, 
Erstellung des Lehrplans, Vereinbarung über die Klassengrösse) 
weiterhin bestehen.
Elterninformation
Damit sich die Eltern bzw. die Erziehungsberechtigten der 
betroffenen Schülerinnen und Schüler ein genaues Bild über den 
konfessionellen Religionsunterricht und das Fach "Religion und 
Kultur" machen können, wird ihnen vom Schulamt im Februar eine 
Information zugeschickt, in der sowohl der katholische und der 
evangelische Religionsunterricht als auch das Fach "Religion und 
Kultur" detailliert beschrieben werden. Gleichzeitig erhalten sie 
einen Wahlcoupon, den sie an das Schulamt zurücksenden müssen.
Religionsunterricht an den Primarschulen
Bezüglich des Religionsunterrichts an den Primarschulen gibt es 
noch 
keine Regelung. Nach einer Entscheidung der Vorsteher werden die 
Gemeinden mit dem Erzbistum in eigenständige Verhandlungen 
eintreten. Bis auf weiteres gilt die bisherige Regelung.
Gesellschaftliche Veränderungen
Mit dieser Neuregelung hofft die Regierung, den 
Religionsunterricht 
an den weiterführenden Schulen auf eine Basis stellen zu können, die 
den unterschiedlichen Entwicklungen im Lande gerecht wird. Der 
Landesverfassung entsprechend wird der katholische 
Religionsunterricht von kirchlichen Organen erteilt und der Inhalt 
des Religionsunterrichts von der Kirche festgelegt. Andererseits 
aber ist nicht zu übersehen, dass es gesellschaftliche Veränderungen 
in Richtung einer grösseren Pluralität der Weltanschauungen gibt, 
der sich die Regierung nicht verschliessen kann und will.
Mit der Einführung des neuen Faches "Religion und Kultur" will 
die 
Regierung diesen Veränderungen Rechnung tragen. Der Regierung ist es 
ein grosses Anliegen, dass sich die Jugendlichen mit dem Thema 
Religion auseinandersetzen. In einer Zeit, in der die Mobilität der 
Menschen zunimmt und die Menschen verschiedener Religionen und 
Kulturen verstärkt auf engem Raume zusammenleben, ist es ein 
wichtiger Auftrag der Schulpolitik, dafür zu sorgen, dass es zu 
einem besseren Verständnis zwischen religiösen und kulturellen 
Gemeinschaften auf der Basis von ethischen und demokratischen 
Prinzipien kommt. Es ist eine wichtige pädagogische Aufgabe, die 
jungen Menschen zum Dialog über das Thema Religion auf der Grundlage 
gegenseitiger Toleranz und Verständigung zu qualifizieren. Mit dem 
Fach "Religion und Kultur" wird die Möglichkeit geboten, dass die 
Jugendlichen unterschiedlicher Religionsbekenntnisse gemeinsam über 
die eigene und die Religion der anderen sprechen können. Daneben 
besteht weiterhin das Angebot, durch den konfessionellen 
Religionsunterricht in die eigene Religion vertieft eingeführt zu 
werden.

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