pafl: Neuregelung des Religionsunterrichts an den weiterführenden Schulen
(ots)Regierung schliesst Vereinbarung mit dem Erzbistum
Die Regierung des Fürstentums Liechtenstein hat an ihrer Sitzung vom 21. Januar 2003 der Vereinbarung zur Neuregelung des Religionsunterrichts an den weiterführenden Schulen (Ober- und Realschule, Gymnasium) zugestimmt. In der Präambel bekunden die Regierung und das Erzbistum, dass diese Vereinbarung, vorbehaltlich einer allfälligen Neuregelung des Verhältnisses zwischen dem Staat und den Religionsgemeinschaften, geschlossen wird.
Die Neuregelung sieht vor, dass der konfessionelle katholische Religionsunterricht als Wahlpflichtfach geführt wird. Die Schülerinnen und Schüler bzw. deren Eltern oder Erziehungsberechtigte können zwischen dem konfessionellen Religionsunterricht und dem neuen Fach "Religion und Kultur" wählen. Diese Wahl gilt erstmals ab dem Schuljahr 2003/2004 für die Schülerinnen und Schüler der 1. Klassen der weiterführenden Schulen und seit dem Schuljahr 2001/2002 für die Schülerinnen und Schüler der 4. Klasse (und zukünftig der 7. Klasse) des Liechtensteinischen Gymnasiums.
Klare Zuständigkeiten
Mit dieser Vereinbarung werden die Zuständigkeiten klar geregelt: Für den katholischen Religionsunterricht ist das Erzbistum Vaduz zuständig. Die Verantwortung für das Fach "Religion und Kultur" obliegt dem Land.
Konkret bedeutet das, dass für die Auswahl des Lehrpersonals für den katholischen Religionsunterricht das Erzbistum Vaduz besorgt ist. Entsprechend den Vorgaben der Erzdiözese benötigen die Religionslehrkräfte für den katholischen Religionsunterricht (neben der vom Schulgesetz geforderten theologischen und der pädagogischen Ausbildung) als Voraussetzung für die Erteilung des Religionsunterrichts die Beauftragung (Missio canonica) durch den Erzbischof. Ebenfalls wird der Lehrplan für den katholischen Religionsunterricht vom Erzbistum erstellt und entsprechend dem Schulgesetz von der Regierung veröffentlicht. Des Weiteren werden die Lehrmittel für den katholischen Religionsunterricht vom Erzbistum vorgeschlagen und approbiert und sind von der Regierung zu genehmigen.
Das Fach "Religion und Kultur" wird von den bisherigen Religionslehrkräften des Landes unterrichtet, die eine theologische bzw. religionspädagogische Ausbildung sowie das Lehrerdiplom ihrer Schulart besitzen. Der Lehrplan für "Religion und Kultur" wird vom Schulamt in Zusammenarbeit mit den Religionslehrkräften erstellt.
Der katholische Religionsunterricht untersteht einer kirchlichen Aufsicht, soweit es die Vermittlung der kirchlichen Lehre betrifft. Zugleich aber bleibt die staatliche Aufsicht über das gesamte Schulwesen und damit auch über den konfessionellen Religionsunterricht bestehen.
Inhaltliche Unterschiede
In inhaltlicher Hinsicht steht der katholische Religionsunterricht in engem Zusammenhang mit der Katechese. "Gegenstand des Religionsunterrichts, der in engem Zusammenhang mit der Katechese steht, ist die unverkürzte Heilsbotschaft Christi, somit die Lehre der katholischen Kirche, wie sie insbesondere im Katechismus der katholischen Kirche verbindlich dargestellt wird." (Schreiben des Erzbischofs an die Regierung vom 22. Januar 2001; Rechtliche Voraussetzungen und Grundlagen des katholischen Religionsunterrichts im Fürstentum Liechtenstein bzw. Erzbistum Vaduz). Das entscheidende Merkmal für den katholischen Religionsunterricht ist seine konfessionelle Ausrichtung.
Das Fach "Religion und Kultur" ist überkonfessionell ausgerichtet. Die Schülerinnen und Schüler werden an das Thema Religion und seine Bedeutung sowohl für das persönliche Leben als auch für die Gesellschaft herangeführt. Aufgrund der Geschichte und Kultur im Abendland nimmt das Christentum in diesem Unterricht eine zentrale Stelle ein, es werden aber auch die anderen grossen Religionen, ihre jeweilige Geschichte, ihre Ethik sowie ihre kulturellen Auswirkungen behandelt. In diesem Fach geht es nicht um religiöse Unterweisung, um die Einführung der Schülerinnen und Schüler in eine bestimmte Religion, sondern um die Auseinandersetzung mit den Religionen und die Bedeutung religiöser Einstellungen im persönlichen Leben, in der Gesellschaft und der Kultur.
Evangelischer Religionsunterricht
Der evangelische Religionsunterricht ist nicht direkt Gegenstand der Vereinbarung. Die Neuregelung des Religionsunterrichts für die weiterführenden Schulen betrifft ihn aber insofern, als auch der evangelische Religionsunterricht in Zukunft als Wahlpflichtfach geführt wird und die Schülerinnen und Schüler wählen können zwischen dem evangelischen Religionsunterricht und dem Fach "Religion und Kultur". Die evangelische und die evangelisch-lutherische Kirche haben der Neuregelung des Religionsunterrichts zugestimmt. Unbeschadet dieser Regelung bleiben die bisherigen Vereinbarungen für den evangelischen Religionsunterricht (Auswahl der Lehrpersonen, Erstellung des Lehrplans, Vereinbarung über die Klassengrösse) weiterhin bestehen.
Elterninformation
Damit sich die Eltern bzw. die Erziehungsberechtigten der betroffenen Schülerinnen und Schüler ein genaues Bild über den konfessionellen Religionsunterricht und das Fach "Religion und Kultur" machen können, wird ihnen vom Schulamt im Februar eine Information zugeschickt, in der sowohl der katholische und der evangelische Religionsunterricht als auch das Fach "Religion und Kultur" detailliert beschrieben werden. Gleichzeitig erhalten sie einen Wahlcoupon, den sie an das Schulamt zurücksenden müssen.
Religionsunterricht an den Primarschulen
Bezüglich des Religionsunterrichts an den Primarschulen gibt es noch keine Regelung. Nach einer Entscheidung der Vorsteher werden die Gemeinden mit dem Erzbistum in eigenständige Verhandlungen eintreten. Bis auf weiteres gilt die bisherige Regelung.
Gesellschaftliche Veränderungen
Mit dieser Neuregelung hofft die Regierung, den Religionsunterricht an den weiterführenden Schulen auf eine Basis stellen zu können, die den unterschiedlichen Entwicklungen im Lande gerecht wird. Der Landesverfassung entsprechend wird der katholische Religionsunterricht von kirchlichen Organen erteilt und der Inhalt des Religionsunterrichts von der Kirche festgelegt. Andererseits aber ist nicht zu übersehen, dass es gesellschaftliche Veränderungen in Richtung einer grösseren Pluralität der Weltanschauungen gibt, der sich die Regierung nicht verschliessen kann und will.
Mit der Einführung des neuen Faches "Religion und Kultur" will die Regierung diesen Veränderungen Rechnung tragen. Der Regierung ist es ein grosses Anliegen, dass sich die Jugendlichen mit dem Thema Religion auseinandersetzen. In einer Zeit, in der die Mobilität der Menschen zunimmt und die Menschen verschiedener Religionen und Kulturen verstärkt auf engem Raume zusammenleben, ist es ein wichtiger Auftrag der Schulpolitik, dafür zu sorgen, dass es zu einem besseren Verständnis zwischen religiösen und kulturellen Gemeinschaften auf der Basis von ethischen und demokratischen Prinzipien kommt. Es ist eine wichtige pädagogische Aufgabe, die jungen Menschen zum Dialog über das Thema Religion auf der Grundlage gegenseitiger Toleranz und Verständigung zu qualifizieren. Mit dem Fach "Religion und Kultur" wird die Möglichkeit geboten, dass die Jugendlichen unterschiedlicher Religionsbekenntnisse gemeinsam über die eigene und die Religion der anderen sprechen können. Daneben besteht weiterhin das Angebot, durch den konfessionellen Religionsunterricht in die eigene Religion vertieft eingeführt zu werden.