pafl: Strassenverkehrsgesetz abgeändert
(ots)
Vaduz, 6. Februar (pafl) -
Die Regierung hat einen Bericht und Antrag zur Teilrevision des Strassenverkehrsgesetzes zuhanden des Landtags verabschiedet. Damit werden in einem ersten Schritt jene Änderungen des schweizerischen Strassenverkehrsgesetzes übernommen, die in der Schweiz bereits in Kraft getreten sind oder am 1. April 2003 in Kraft treten werden.
Mit der Revision des Strassenverkehrsgesetzes soll die gängige Praxis der Motorfahrzeugkontrolle, erfasste Daten an andere inländische und an schweizerische Behörden weiterzugeben, auf ein rechtlich einwandfreies Fundament gestellt werden. Dies geschieht zum einen aus datenschutzrechtlichen Vorgaben und zum anderen aus souveränitätspolitischen Aspekten.
Weiters soll die Regierung ermächtigt werden, ein notwendiges Übereinkommen zu unterzeichnen, durch das sich Liechtenstein an der Führung und Nutzung von automatisierten schweizerischen Registern zum Strassenverkehr beteiligen kann.
Schliesslich sollen auch jene Bereiche der EG- Besucherschutzrichtlinie umgesetzt werden, die einen spezifischen Bezug zu den neu geregelten Registern aufweisen.
Weitere Änderungen, die in der Schweiz voraussichtlich am 1. Januar 2005 in Kraft treten sollen, werden zu einem späteren Zeitpunkt in Angriff genommen. Nr. 36
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