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Fürstentum Liechtenstein

pafl: Strassenverkehrsgesetz abgeändert

(ots)

Vaduz, 6. Februar (pafl) -

Die Regierung hat einen Bericht
und Antrag zur Teilrevision des Strassenverkehrsgesetzes zuhanden 
des Landtags verabschiedet. Damit werden in einem ersten Schritt 
jene Änderungen des schweizerischen Strassenverkehrsgesetzes 
übernommen, die in der Schweiz bereits in Kraft getreten sind oder 
am 1. April 2003 in Kraft treten werden.
Mit der Revision des Strassenverkehrsgesetzes soll die gängige 
Praxis der Motorfahrzeugkontrolle, erfasste Daten an andere 
inländische und an schweizerische Behörden weiterzugeben, auf ein 
rechtlich einwandfreies Fundament gestellt werden. Dies geschieht 
zum einen aus datenschutzrechtlichen Vorgaben und zum anderen aus 
souveränitätspolitischen Aspekten.
Weiters soll die Regierung ermächtigt werden, ein notwendiges 
Übereinkommen zu unterzeichnen, durch das sich Liechtenstein an der 
Führung und Nutzung von automatisierten schweizerischen Registern 
zum Strassenverkehr beteiligen kann.
Schliesslich sollen auch jene Bereiche der EG- 
Besucherschutzrichtlinie umgesetzt werden, die einen spezifischen 
Bezug zu den neu geregelten Registern aufweisen.
Weitere Änderungen, die in der Schweiz voraussichtlich am 1. Januar 
2005 in Kraft treten sollen, werden zu einem späteren Zeitpunkt in 
Angriff genommen.
Nr. 36

Kontakt:

Peter Kindle
Tel.: +423/236 60 21

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