pafl: Gesundheitsreform 2002/03
(ots)
Vaduz, 7. Februar (pafl) -
In dieser Woche konnten die Gesetzesvorlagen der Gesund-heitsreform 2002/03 zur Vernehmlassung verabschiedet werden. Insgesamt kann dieses Reformpaket als politisch ausgewogen bezeichnet werden. Der Zugang der gesamten Bevölkerung zu einer qualitativ hoch stehenden Versorgung soll mit dieser Reform auch in Zukunft sichergestellt sein. Es wurde darauf geachtet, dass alle Beteiligten (Staat, Krankenkassen, Leistungserbringer, aber auch Versicherte) ihren Beitrag zur Kosten- eindämmung leisten.
Das Reformpaket umfasst im Wesentlichen Vorlagen über die Änderung des Kranken-versicherungsgesetzes (KGV), über ein neu zu schaffendes Gesetz über Ärzte (Ärztege-setz) sowie über Änderungen des Sanitätsgesetzes. Die Revisionsarbeiten mussten auf-grund des Gesetzes vom 13. Dezember 2001 über befristete Sofortmassnahmen, wel- ches einen befristeten Zulassungsstopp für Ärzte vorsieht, unter grossem zeitlichen Druck erfolgen.
Änderungen im Bereich des KVG
Im Bereich des KVG ist neu ein Zulassungsverfahren für Ärzte und Chiropraktiker zur Tätigkeit für die obligatorische Krankenversicherung vorgesehen. Grundlage hierfür bietet eine Bedarfsplanung der Ärzte pro Fachgebiet, die von der zu schaffenden Ärzte-kammer und dem Liechtensteinischen Krankenkassenverband (LKV) gemeinsam ermit-telt und von der Regierung genehmigt wird. Die Bedarfsplanung muss einerseits eine Überversorgung vermeiden, andererseits aber eine ausreichende Versorgung für alle Versicherten mit einer angemessenen Auswahl unter mehreren Ärzten sicherstellen. Alle gegenwärtig praktizierenden Ärzte behalten weiterhin ihre Zulassung zur Kranken-versicherung oder haben Anspruch auf einen Vertrag mit dem Krankenkassenverband. Liechtensteinische und EU- Ärzte erhalten, wenn sie den erforderlichen Anforderungen entsprechen, eine Konzession, um im Land eine Praxis eröffnen zu können. Diese haben jedoch nicht automatisch einen Anspruch auf einen Vertrag mit dem LKV, der sie zur Abrechnung über die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) berechtigt.
Die Vorlage zum neuen KVG sieht das Hausarzt-System, wie es heute besteht, nicht mehr vor. Für die Versicherten bedeutet dies, dass sie freie Arztwahl unter den zur OKP zugelassenen Ärzten haben.
Für Leistungserbringer im Ausland soll der gleiche Grundsatz gelten wie für jene im Inland. Ihre Leistungen werden von den Krankenkassen voll übernommen, wenn der LKV mit ihnen einen Tarifvertrag abgeschlossen hat.
Jene Versicherten, die sich nun von einem Arzt behandeln lassen möchten, der keinen Vertrag mit dem LKV hat, erhalten nur 50 Prozent der tarifgemässen Arztrechnung von ihrer Krankenkasse zurückbezahlt. Seitens der Krankenversicherer sind jedoch entspre-chende Zusatzversicherungen zur Abdeckung der restlichen Kosten anzubieten.
Das neue Ärztegesetz und die Revision des Sanitätsgesetzes
Mit der Schaffung eines Ärztegesetzes werden jene Vorschriften des heutigen Sanitäts-gesetzes, welche die Ärzte betreffen, in ein Spezialgesetz (Ärztegesetz) überführt. Die Zulassung zum ärztlichen Beruf soll demnach nicht mehr - wie bisher - über eine Kon- zessionierung durch die Sanitätskommission, sondern durch die Ärztekammer erfolgen. Diese öffentlich-rechtliche Körperschaft soll weiters Aufgaben als Standesvertretung der Ärzte wahrnehmen. Neu in diesem Zusammenhang ist auch die Schaffung diszipli-narrechtlicher Bestimmungen. Die Regelung der berufsspezifischen Bestimmungen für Ärzte in einem separaten Gesetz bedingt eine Teilrevision des Sanitätsgesetzes.
Gleichzeitig werden verwaltungstechnische Aufgaben, welche bisher von der Regierung und der Sanitätskommission wahrgenommen wurden, einem Amt für Gesundheitsdiens-te zur selbständigen Erledigung übertragen. In diesem Amt sollen weiters zentral jene Aufgaben erfüllt werden, die bisher vom Landesphysikus und der Sozial- und Präven-tivmedizinischen Dienststelle erledigt wurden. Die Sanitätskommission wiederum kann aufgrund der Entlastung von sämtlichen administrativen Aufgaben ihre Kernfunktion als beratendes und strategisches Gremium der Regierung in Fragen des Gesundheitswe- sens verstärkt nachkommen.
Diese Information soll nur eine erste Übersicht über die umfassende Reform bieten. In regelmässigen Abständen werden weitere Artikel mit Detailinformationen zu diesen Themen erscheinen.
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Karin Zech
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