pafl: Regierung weist Vorwurf bezüglich der Stellungnahme an den Europarat zurück
(ots)Haltlose Unterstellung des Ausschusses des Arbeitskreises Demokratie und Monarchie
Die Regierung hat in ihrer Stellungnahme vom 30. Januar 2003 zuhanden der Parlamentarischen Versammlung des Europarates zur laufenden Verfassungsdiskussion und dem Initiativvorschlag des Landesfürsten und des Erbprinzen sachlich korrekt Stellung bezogen und zu einem fairen Umgang mit dem Fürstentum Liechtenstein aufgerufen. Der Ausschuss des Arbeitskreises Monarchie und Demokratie unterstellt der Regierung, versucht zu haben, den Europarat irrezuführen. Diese sachlich unhaltbare Unterstellung weist die Regierung zurück.
Entgegen den Behauptungen des Arbeitskreises ist es nicht richtig, dass das Sanktionsrecht als solches und damit das Mitwirkungserfordernis des Fürsten in der Gesetzgebung in Art. 9 der Verfassung Gegenstand der Initiative ist. Die Initiative regelt in Art. 65 nur, innerhalb welcher Zeit die Sanktion zu erfolgen hat.
Bei der Richterbestellung hat die Regierung auf den wesentlichen Inhalt der Initiative des Landesfürsten und des Erbprinzen hingewiesen, nämlich dass im Gegensatz zur bestehenden Verfassung jeder Richter vom Volk auch gegen den Willen des Landesfürsten durchgesetzt werden kann.
Die Stellung der Regierung und damit die Möglichkeit der Regierungsentlassung ist entgegen der Meinung des Ausschusses des Arbeitskreises Monarchie und Demokratie in der geltenden Verfassung nicht eindeutig geregelt und hat zu unterschiedlichen wissenschaftlichen Auslegungen geführt. Die einheitliche Auslegung dieser Verfassungsbestimmung durch eine Landtagskommission, den Landtag, die Regierung und den Landesfürsten im Jahr 1965 einfach als "rechtlich unverbindliche Landtagskommissions-Meinung" abzutun, ist nach Überzeugung der Regierung nicht richtig.
Auch ist nicht richtig, dass mit der Initiative des Landesfürsten und des Erbprinzen eine Parallelverfassung auf Ebene der Hausgesetze geschaffen wird, wie die Regierung in ihren Ausführungen an den Landtag dargelegt hat. Die Behauptung, dass der Fürst mit der Annahme der Initiative ausserhalb der liechtensteinischen Rechtsordnung stehe, wird mit einem aus dem Zusammenhang gerissenen Zitat untermauert. In ihrer Stellungnahme an den Europarat zeigt die Regierung sehr wohl auf, dass der Fürst in Ausübung seiner Kompetenzen an Verfassung und Gesetz gebunden ist.
Die persönlichen Angriffe gegen die liechtensteinische Delegationsleiterin bei der Parlamentarischen Versammlung des Europarates, Renate Wohlwend, werden ihrer Arbeit und ihrem Engagement in keiner Weise gerecht.
Die Regierung hat mit ihrer Stellungnahme an den Europarat zur liechtensteinischen Verfassung und der Verfassungsinitiative des Landesfürsten und des Erbprinzen ihre Rechtsauffassung dargelegt und sich im Interesse des Staates Liechtenstein und seiner Bürgerinnen und Bürger für eine ausgewogene Behandlung Liechtensteins im Rahmen des Europarates ausgesprochen.