pafl: Sanitätsgesetz - Schwerpunkte der Vernehmlassungsvorlage
(ots)Schaffung eines Amtes für Gesundheitsdienste
Die Regierung hat eine Revision des Sanitätsgesetzes eingeleitet. Schwerpunkte der Revision betreffen Anpassungen hinsichtlich der Schaffung eines Ärztegesetzes und einer Ärztekammer sowie die Schaffung eines Amtes für Gesundheitsdienste, welches den Zusammenschluss von Landesphysikat und Sozial- und Präventivmedizinischer Dienststelle darstellt. Zudem werden sämtliche, insbesondere verwaltungstechnische Aufgaben der Sanitätskommission dem Amt für Gesundheitsdienste übertragen. Die Regierung hat den Gesetzesentwurf vom 4. Februar bis zum 7. April 2003 in die Vernehmlassung gegeben.
Eine zentrale Funktion im staatlichen Gesundheitswesen kommt heute der Sanitätskommission zu, die sich einerseits aus Vertretern des Staates und andererseits aus Vertretern der im Gesundheitswesen Tätigen zusammensetzt. Gemäss dem aktuellen Sanitätsgesetz betreffen die Aufgabenschwerpunkte der Sanitätskommission die Beratung der Regierung in Fragen des Gesundheitswesens, die Überwachung des Gesundheitswesens, das Erteilen von Konzessionen und Bewilligungen im Rahmen des Sanitätsgesetzes, das Unterbreiten von Vorschlägen für sozial- und präventivmedizinische sowie gesundheitspolitische Massnahmen und Stellungnahmen zu Gesetzes- und Verordnungsentwürfen.
Sanitätskommission als strategisches Gremium
Aufgrund des enormen Anstiegs von Konzessionsgesuchen zur selbständigen Berufsausübung der sanitätsrechtlich geregelten Gesundheitsberufe und sonstigen Bewilligungsanträgen verloren die ureigensten Aufgaben der Sanitätskommission als beratendes und strategisches Gremium des Gesundheitswesens die ihnen gebührende Gewichtung.
Das Erteilen von Konzessionen und Bewilligungen stellt auf das Erfüllen sämtlicher gesetzlicher Kriterien ab und es ist daher meist nur wenig Entscheidungsspielraum gegeben. Hinzu kommt, dass das Ausstellen solcher Bewilligungen typischerweise Aufgabe eines Amtes darstellt. Zudem sollte die gesamte Bearbeitung eines Gesuchs, inklusive dessen abschliessende Behandlung, durch ein und dieselbe Stelle erfolgen. Die Sanitätskommission wiederum soll sich auf Grund des Wegfalls sämtlicher administrativer Geschäfte künftig ihrer zentralen Aufgabe als strategisches und beratendes Gremium der Regierung in gesundheitspolitischen Fragen widmen können.
Überschaubares Amt
Auf Vorschlag der Regierung soll daher ein Amt für Gesundheitsdienste errichtet werden. Das Landesphysikat und die Sozial- und Präventivmedizinische Dienststelle werden dabei in einem Amt für Gesundheitsdienste zusammengeschlossen. Damit soll ein überschaubares und übersichtliches Amt geschaffen werden. Wichtige Aufgaben des Gesundheitswesens sollen zentral von einem Amt wahrgenommen werden, was u. a. zu einer höheren Transparenz nach aussen führen soll. Das Amt für Gesundheitsdienste soll unter anderem jene Aufgaben übernehmen, die bisher von der Sozial- und Präventivmedizinischen Dienststelle wahrgenommen wurden (Einleiten, Koordinieren und Durchführen von Massnahmen zur Gesundheitsvorsorge, Massnahmen zur Gesundheitsförderung der Bevölkerung).
Schon bisher wurden unter anderem die Bearbeitung von Konzessionsgesuchen und Bewilligungen nach dem Sanitätsgesetz, das Erstellen von Stellungnahmen oder die Wahrnehmung legistischer Aufgaben im Bereich der öffentlichen Gesundheit von der Sozial- und Präventivmedizinischen Dienststelle im Rahmen der Sanitätskommisson vorgenommen.
Amtsärztlicher Dienst
Die amtsärztlichen Aufgaben sollen vom Amtsärztlichen Dienst des Amtes für Gesundheitsdienste wahrgenommen werden. Der Landesphysikus soll als leitender Amtsarzt den Amtsärztlichen Dienst leiten.
Der Landesphysikus ist gegenwärtig kein Teil der Amts- und Dienststellenstruktur des Landes, er erfüllt seine Aufgaben im Rahmen eines jeweils verlängerbaren Vertrages. Zudem führt er derzeit die fachliche Aufsicht über die Sozial- und Präventivmedizinische Dienststelle. Die Tätigkeit des Landesphysikus ist durch eine enorme Vielfalt gekennzeichnet.
Die amtsärztlichen Aufgaben sind in der Vernehmlassungsvorlage geregelt und entsprechen im Wesentlichen den heutigen Aufgaben des Landesphysikus. Aufgaben sind beispielsweise die Beaufsichtigung der im Gesundheitswesen tätigen Betriebe, die Betreuung versorgter und inhaftierter Patienten, die Bekämpfung der Gefahren für die öffentliche Gesundheit, die Untersuchung ausserordentlicher Todesfälle und die Erstellung von Gutachten.
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