pafl: Richter des Internationalen Strafgerichtes gewählt
(ots)Erfolgreiche Richterwahl in New York dank liechtensteinischem Wahlmodus.
Nach dem Inkrafttreten des Statuts im Juli des Vorjahres ist nun auch die wichtigste praktische Vorkehrung für den Start des Internationalen Strafgerichtshofes (ICC) getroffen: die Wahl der Richter. Nach einer Serie von Wahlgängen am Sitz des UN-Hauptquartiers in New York erreichten sieben weibliche und elf männliche Kandidaten die notwendige 2/3-Mehrheit. Sie werden am 11. März bei der offiziellen Eröffnung des Gerichtshofes in Den Haag, an welcher Aussenminister Ernst Walch teilnehmen wird, ihr Amt antreten.
Für Liechtenstein war die Teilnahme an diesen Wahlen nicht nur deswegen bedeutsam, weil sich das Fürstentum von Beginn an für die Verabschiedung des ICC-Statuts und seine breite Ratifizierung eingesetzt hatte, sondern auch wegen des liechtensteinischen Engagements für eine qualifizierte und glaubwürdige Richterbank. So wurde bei diesen Wahlen erstmals in der Geschichte vergleichbarer internationaler Gremien ein von liechtensteinischen und ungarischen Delegierten konzipiertes Verfahren angewendet, das von vornherein eine regional oder geschlechtlich einseitige Besetzung der Richterposten verhindert, ohne jedoch strikte Quoten vorzusehen. Die wahlberechtigten Vertragsstaaten waren nach diesem System gehalten, eine gewisse Mindestanzahl von weiblichen bzw. männlichen Kandidaten zu wählen, sowie eine Mindestzahl von Kandidaten aus den verschiedenen Regionen der Welt. Die praktische Umsetzung dieses Systems in New York war ein voller Erfolg: Der erreichte Anteil von mehr als einem Drittel Frauen setzt neue Massstäbe für die Besetzung internationaler Gremien, bei denen geschlechtliche Ausgewogenheit bislang bestenfalls ein Zufallsprodukt war. Darüber hinaus wurde auch ein geographisch ausgewogenes Ergebnis erzielt, das der Glaubwürdigkeit des ICC als universellem Strafgericht dienen wird: Südkorea, Samoa, Mali, Südafrika, Ghana, Zypern, Lettland, Irland, Finnland, Frankreich, Grossbritannien, Deutschland, Italien, Kanada, Costa Rica, Brasilien, Bolivien und Trinidad und Tobago sind die Herkunftsländer der 18 "Weltstrafrichter". Die von Liechtenstein unterstützte, ausgezeichnet qualifizierte Schweizer Kandidatin Barbara Ott konnte sich in dem hart umkämpften Rennen leider nicht durchsetzen.
Noch keine Entscheidung gibt es in der Frage der Besetzung des Strafverfolgers, einer Schlüsselposition in der zukünftigen Tätigkeit des Gerichtes, an der mehrere Länder Interesse angemeldet haben. Es wird jedoch erwartet, dass nach der nun erfolgten Richterwahl bald eine Einigung gefunden wird.
Der Internationale Strafgerichtshof hat die Aufgabe, die schwersten internationalen Straftaten (unter anderem Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen) zu verfolgen. Er geht auf das 1998 in Rom beschlossene Statut zurück, welches im Juli 2002 in Kraft trat. Einzelpersonen, die nach diesem Zeitpunkt derartige Verbrechen begehen, müssen nun weltweit mit dem Zugriff des Gerichtshofes rechnen.