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Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO)

SECO: Die Schweiz zur WTO-Verhandlung über einen erleichterten Zugang zu Medikamenten für Entwicklungsländer

Die Schweiz bedauert, dass es in der Nacht vom 20. auf den 21. 
Dezember in Genf in der WTO zu keiner Einigung kam in der Frage über 
eine Verbesserung des Zugangs zu patentgeschützten Medikamenten für 
Entwicklungsländer ohne eigene Produktions-kapazitäten. Die Schweiz 
misst jeder Massnahme grösste Bedeutung zu, die rasch und 
wirkungsvoll die Leiden der Opfer von Epidemien in armen 
Entwicklungsländern, vor allem in den afrikanischen Ländern südlich 
der Sahara, zu lindern vermag.
Die WTO-Mitglieder haben sich anlässlich der letztjährigen 
Ministerkonferenz in Doha (Katar) verpflichtet, bis Ende 2002 eine 
Lösung zu suchen in der noch ausstehenden Frage, ob arme 
Entwicklungsländer ohne Produktionskapazitäten im Pharma-Bereich 
dank Zwangslizenzen Zugang zu Medikamenten erhalten sollen. Dies ist 
leider aufgrund des breiten Spektrums der in die Diskussion 
eingebrachten Positionen noch nicht gelungen.
Die Schweiz als einer der weltweit grössten Exporteure von 
Pharmaprodukten wird weiterhin engagiert und konstruktiv an den 
Verhandlungen teilnehmen. Von besonderer Bedeutung ist für sie die 
Frage der von der Lösung erfassten Krankheiten; diese soll gemäss 
dem Geist der Doha-Erklärung HIV/AIDS, Tuberkulose, Malaria und 
andere Epidemien von vergleichbarem Ausmass  umfassen, welche heute 
und in Zukunft in Entwicklungsländern zu Gesundheitskrisen führen. 
Dabei sollen OECD-Mitglieder sowie andere wohlhabende Staaten, 
welche über genügend finanzielle Mittel verfügen, die von ihnen 
benötigten Medikamente zu beschaffen, ausgeschlossen sein. Ebenfalls 
zentral ist für die Schweiz, sicherzustellen, dass die für die 
Bedürftigen bestimmten Medikamente letztlich auch zu diesen gelangen 
und nicht wieder in die Industrieländer reexportiert werden. Diese 
Gefahr kann zum Beispiel durch besonderes Kennzeichnen der 
Medikamente und ihrer Verpackung vermindert werden.
Im Sinne einer Sofortmassnahme verzichtet die Schweiz deshalb 
darauf, gegen solche Staaten, welche trotz Patentschutz Medikamente 
zur Bekämpfung von Epidemien in arme Entwicklungsländer exportieren, 
ein Streitbeilegungsverfahren vor der WTO einzuleiten. Diese 
Massnahme soll bis zur Verabschiedung einer multilateralen Lösung im 
Rahmen der WTO gelten.
Bern, 22. Dezember 2002
Staatssekretariat für Wirtschaft
Kommunikation / Information
Auskünfte: 
Eidgenössisches Institut für geistiges Eigentum, Felix Addor, Tel. 
031 322 48 02
Staatssekretariat für Wirtschaft, Marie-Gabrielle Ineichen-Fleisch, 
Tel. 031 322 22 10
Beilage: Pressedokumentation -->
http://www2.seco-admin.ch/seco/PM.nsf/Atts/WTWH_221202/
$file/Pressedok_WTO_221202_d.pdf

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