Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO)
SECO: Die Schweiz zur WTO-Verhandlung über einen erleichterten Zugang zu Medikamenten für Entwicklungsländer
Die Schweiz bedauert, dass es in der Nacht vom 20. auf den 21. Dezember in Genf in der WTO zu keiner Einigung kam in der Frage über eine Verbesserung des Zugangs zu patentgeschützten Medikamenten für Entwicklungsländer ohne eigene Produktions-kapazitäten. Die Schweiz misst jeder Massnahme grösste Bedeutung zu, die rasch und wirkungsvoll die Leiden der Opfer von Epidemien in armen Entwicklungsländern, vor allem in den afrikanischen Ländern südlich der Sahara, zu lindern vermag.
Die WTO-Mitglieder haben sich anlässlich der letztjährigen Ministerkonferenz in Doha (Katar) verpflichtet, bis Ende 2002 eine Lösung zu suchen in der noch ausstehenden Frage, ob arme Entwicklungsländer ohne Produktionskapazitäten im Pharma-Bereich dank Zwangslizenzen Zugang zu Medikamenten erhalten sollen. Dies ist leider aufgrund des breiten Spektrums der in die Diskussion eingebrachten Positionen noch nicht gelungen.
Die Schweiz als einer der weltweit grössten Exporteure von Pharmaprodukten wird weiterhin engagiert und konstruktiv an den Verhandlungen teilnehmen. Von besonderer Bedeutung ist für sie die Frage der von der Lösung erfassten Krankheiten; diese soll gemäss dem Geist der Doha-Erklärung HIV/AIDS, Tuberkulose, Malaria und andere Epidemien von vergleichbarem Ausmass umfassen, welche heute und in Zukunft in Entwicklungsländern zu Gesundheitskrisen führen. Dabei sollen OECD-Mitglieder sowie andere wohlhabende Staaten, welche über genügend finanzielle Mittel verfügen, die von ihnen benötigten Medikamente zu beschaffen, ausgeschlossen sein. Ebenfalls zentral ist für die Schweiz, sicherzustellen, dass die für die Bedürftigen bestimmten Medikamente letztlich auch zu diesen gelangen und nicht wieder in die Industrieländer reexportiert werden. Diese Gefahr kann zum Beispiel durch besonderes Kennzeichnen der Medikamente und ihrer Verpackung vermindert werden.
Im Sinne einer Sofortmassnahme verzichtet die Schweiz deshalb darauf, gegen solche Staaten, welche trotz Patentschutz Medikamente zur Bekämpfung von Epidemien in arme Entwicklungsländer exportieren, ein Streitbeilegungsverfahren vor der WTO einzuleiten. Diese Massnahme soll bis zur Verabschiedung einer multilateralen Lösung im Rahmen der WTO gelten.
Bern, 22. Dezember 2002
Staatssekretariat für Wirtschaft Kommunikation / Information
Auskünfte: Eidgenössisches Institut für geistiges Eigentum, Felix Addor, Tel. 031 322 48 02 Staatssekretariat für Wirtschaft, Marie-Gabrielle Ineichen-Fleisch, Tel. 031 322 22 10
Beilage: Pressedokumentation --> http://www2.seco-admin.ch/seco/PM.nsf/Atts/WTWH_221202/ $file/Pressedok_WTO_221202_d.pdf