pafl: Anmeldungen von Datensammlungen durch Behörden
(ots)
Vaduz, 3. April (pafl) -
Das Datenschutzgesetz, das am 1. August des letzten Jahres in Kraft getreten ist, sieht unter anderem vor, dass Behörden sämtliche Datensammlungen beim Datenschutzbeauftragten anmelden müssen. Diese Anmeldungen müssen bis am 31. Juli 2003 erfolgt sein.
Als Behörden gelten nach dem Datenschutzgesetz Organe des Staates, der Gemeinden und von Körperschaften, Stiftungen und Anstalten des öffentlichen Rechts sowie auch Private, soweit sie in Erfüllung der ihnen übertragenen öffentlichen Aufgaben tätig sind.
Zur Vereinfachung der Anmeldungen wurde ein elektronisches Anmeldungsformular erstellt, das unter folgender Adresse bezogen werden kann:
Stabsstelle für Datenschutz Herrengasse 8 9490 Vaduz oder per Email: info@sds.llv.li
Die Anmeldungen müssen in das durch das Gesetz vorgesehene Register eingegeben werden. Dazu sind Anmeldungen insbesondere in elektronischer Form wünschenswert.
Das Anmeldungsformular für private Personen wird in Kürze ebenfalls erhältlich sein.
Kontakt:
Stabsstelle für Datenschutz
Dr. Philipp Mittelberger
Tel. +423/236 60 91
info@sds.llv.li