pafl: Anmeldungen von Datensammlungen durch private Personen
(ots)
Vaduz, 10. April (pafl) -
Nach dem Anmeldeformular von Datensammlungen für Behörden ist nun auch das Formular für private Personen erstellt. Diese Anmeldungen müssen bis am 31. Juli 2003 zu Handen des Datenschutzbeauftragten erfolgt sein.
Als private Personen gelten nach dem Datenschutzgesetz natürliche und juristische Personen sowie rechtsfähige Personengesellschaften, die dem Privatrecht unterstehen.
Die Pflicht zur Anmeldung von Datensammlungen durch private Personen besteht unter folgenden Bedingungen:
Es werden regelmässig besonders schützenswerte Personendaten oder Persönlichkeitsprofile bearbeitet oder es werden Personendaten an Dritte bekannt gegeben. Als weitere Bedingung gilt, dass für das Bearbeiten solcher Daten keine gesetzliche Pflicht besteht oder dass die betroffenen Personen von der genannten Bearbeitung keine Kenntnis haben.
Zur Vereinfachung der Anmeldungen wurde ein elektronisches Anmeldungsformular erstellt, das unter folgender Adresse bezogen werden kann:
Stabsstelle für Datenschutz, Herrengasse 8, 9490 Vaduz oder per Email: info@sds.llv.li
Die Anmeldungen müssen in das durch das Datenschutzgesetz vorgesehene Register eingegeben werden. Dazu sind Anmeldungen insbesondere in elektronischer Form wünschenswert.