pafl: Regierung verordnet die Sperrung irakischer Gelder in Liechtenstein
(ots)
Vaduz, 11. April (pafl) -
Die Regierung hat beschlossen, die Sperrung von Guthaben unter der Kontrolle der irakischen Regierung unter Saddam Hussein mittels Verordnung zu verhängen. Gleichzeitig wird eine Meldepflicht gegenüber Personen und Institutionen eingeführt, welche solche Guthaben halten und verwalten. In Umsetzung der durch Resolution 661 des UNO-Sicherheitsrats verhängten Sanktionen (umfassendes Handelsembargo) ist in Liechtenstein auch der Zahlungsverkehr in den Irak seit 1990 verboten. Mit der Einführung der Sperrung von irakischen Guthaben und der Meldepflicht soll die Wirksamkeit der liechtensteinischen Massnahmen zur Umsetzung der erwähnten UNO-Sanktionen verstärkt werden.
Die neue Verordnung zur Sperrung irakischer Gelder ergänzt die bereits bestehende Verordnung über die Wirtschaftsmassnahmen gegenüber der Republik Irak, mit welcher das Handelsembargo umgesetzt wird. Sie kann ab Montag, 14. April, bei der Regierungskanzlei bezogen werden.