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Fürstentum Liechtenstein

pafl: Umwandlung von Saisonbewilligungen

(ots)

Vaduz, 23. April (pafl) -

Vom 1. - 31. Mai 2003 können die
Gesuche um Umwandlung der Saisonbewilligung für alle 
Saisonarbeitskräfte, die sich seit zehn aufeinander folgenden Jahren 
ordnungsgemäss während mindestens 90 Monaten in Liechtenstein 
aufgehalten haben (unabhängig von der Staatsbürgerschaft), 
eingereicht werden.
Dem Gesuch sind folgende Unterlagen beizulegen:
-	Gesuchsformular (um Erteilung einer fremdenpolizeilichen 
Bewilligung)
-	Überjähriger Arbeitsvertrag 
-	AHV-Bestätigungen
-	Bewilligungskopien der anwesenden Familienangehörigen
Saisonarbeitskräfte mit einer EWR-Staatsbürgerschaft, die noch nicht 
während zehn Jahren in Liechtenstein tätig sind, haben vom 1. bis 
30. September 2003 die Möglichkeit, einen Antrag auf Umwandlung der 
Saisonbewilligung zu stellen.
Die Regierung wandelt bis zum 1. Juni 2005 alle Saisonbewilligungen 
(A) von EWR-Staatsangehörigen und die Bewilligungen ihrer anwesenden 
Familienmitglieder (Ehegatten und deren minderjährige, 
unverheiratete Kinder bis zum 21. Lebensjahr) gestaffelt in 
Aufenthaltsbewilligungen um. EWR-Saisoniers mit schulpflichtigen 
Kindern, die in Liechtenstein eine Schule besuchen, werden dabei 
vorrangig behandelt. In den übrigen Fällen gilt als Kriterium die 
Anzahl der aufeinander folgenden und ununterbrochenen Saisonjahre. 
Es sind dieselben Unterlagen wie oben erwähnt einzureichen.
Die Formulare und weitere Informationen sind auch unter 
www.apa.llv.li abrufbar.

Kontakt:

Ausländer und Passamt
Alex Luchs
Tel.: +423/236 61 63
alex.luchs@apa.llv.li

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