pafl: Mietrecht
(ots)
Vaduz, 7. Mai (pafl) -
Mit Postulat vom 24. August 1993 wurde die Regierung eingeladen, das gesamte Mietrecht neu zu überarbeiten und in Anlehnung an die Vorschriften des schweizerischen Obligationenrechtes unter Berücksichtigung eines für die liechtensteinischen Verhältnisse angemessen ausgebauten Mieterschutzes neu zu erlassen.
Mit Übernahme der Regierungsverantwortung im Jahre 2001 lag ein Entwurf für eine neue Mietrechtsvorlage aus dem Jahre 1999 vor. Wie dies dem Inhalt des Postulates vom 24. August 1993 entsprach, lehnt sich diese Vorlage an das schweizerische Mietrecht an.
Aktuell befindet sich das schweizerische Mietrecht nun aber in einer etwas turbulenten Phase, deren Anstoss die vom Schweizerischen Mieterinnen- und Mieterverband am 14. März 1997 eingereichte Initiative "Ja zu fairen Mieten" war. Ein indirekter Gegenvorschlag zu dieser Volksinitiative wurde am 13. Dezember 2002 vom Schweizer Parlament verabschiedet. Der Schweizerische Mieterinnen- und Mieterverband beschloss daraufhin, gegen die Mietrechtsrevision das Referendum zu ergreifen und reichte dieses am 3. April 2003 ein. Die Initiative "Ja zu fairen Mieten" hielt der Schweizerische Mieterinnen- und Mieterverband aufrecht. Die Abstimmung über die Initiative "Ja zu fairen Mieten" wird nun am 18. Mai 2003 erfolgen.
Die Regierung spricht sich dafür aus, bei Einführung neuer Mietrechtsbestimmungen, die sich in Übereinstimmung mit dem Postulat vom 24. August 1993 an das schweizerische Mietrecht anlehnen sollen, die neuesten Entwicklungen im schweizerischen Mietrecht nicht unberücksichtigt zu lassen. Der Qualität und Nachhaltigkeit neuer Rechtsnormen ist auch im Zusammenhang mit einem neuen liechtensteinischen Mietrecht der Vorrang vor der Einhaltung strikter Zeitpläne einzuräumen.
Die Regierung stellt fest, dass die zeitliche Verzögerung bei der Einführung eines neuen liechtensteinischen Mietrechtes nicht zuletzt auch auf die verzögerte Bearbeitung dieser Materie durch die Vorgängerregierung zurückzuführen ist.
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