pafl: Vorlage zum Stipendiengesetz geht in die Vernehmlassung
(ots)
Vaduz, 25. Juni (pafl) -
An der Sitzung vom 24. Juni 2003 verabschiedete die Regierung den Vernehmlassungsbericht zu einem neuen Stipendiengesetz. Breite Kreise sind dazu eingeladen, bis zum 12. September 2003 ihre Anregungen und Stellungnahmen zum neuen Gesetzesentwurf einzubringen. In der Folge soll das Gesetz im Landtag beraten werden.
Zur Förderung einer nachhaltigen Bildungspolitik soll das Stipendiengesetz in der Zukunft auch neuen Anforderungen gerecht werden. Im Zentrum der Vorlage steht die Schaffung eines einheitlichen Systems der Ausbildungsförderung für allgemein- und berufsbildende Ausbildungswege. Des Weiteren sollen in Zukunft elternunabhängige Ausbildungsbeihilfen für Antragssteller ab dem 25. Altersjahr möglich sein. Gleichzeitig soll durch die generelle Kombination der Ausbildungsbeihilfen aus Stipendium und Darlehen sowie eine allgemeine Höchstbezugsdauer die Eigenverantwortung der Stipendienbezüger gefördert und gefordert werden.
Finanzielle Entlastung für Eltern
Ebenso wurde bei der Ausgestaltung des neuen Stipendiengesetzes grössten Wert darauf gelegt, dass Eltern, deren Kinder in Ausbildung sind, stärker finanziell entlastet werden können. Auch alleinerziehende Eltern sollen von finanziellen Vorteilen gegenüber dem heute gültigen Gesetz profitieren können. In administrativer Hinsicht soll das neue Gesetz eine Effizienzsteigerung ermöglichen, indem Anträge von Gesuchsstellern laufend bearbeitet werden können.
Postulat aus dem Jahr 2000 umgesetzt
Die Erarbeitung eines neuen Stipendiengesetzes geht auf ein Postulat der Abgeordneten der Bürgerpartei aus dem Jahre 2000 zurück. Hauptbestandteil des Postulates war die Aufforderung, eine Gleichbehandlung von Berufsleuten und Studierenden im Zusammenhang mit Ausbildungsbeihilfen zu erreichen.
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