Eidg. Volkswirtschaftsdepartement (EVD)
EVD: Massnahmen zugunsten des Traubensafts
Bern (ots)
Der Bundesrat hat heute beschlossen, Beiträge für die alkoholfreie Verwertung eines Teils der Traubenernte 2003 auszurichten. Die gleiche Massnahme war im vergangenen Jahr sowohl bei den Rebbauern wie auch bei den Konsumentinnen und Konsumenten sehr erfolgreich. Die Aktion beschränkt sich auf die Traubensorten Chasselas und Müller-Thurgau. Der Weinsektor befindet sich gegenwärtig in einer schwierigen Situation. Die liberalere Importregelung ist dafür jedoch nicht allein verantwortlich. Vielmehr haben sich auch die Präferenzen der Konsumentinnen und Konsumenten geändert. Die vom Bund geförderten Umstellungen im Rebbau sind auch in diesem Jahr weiter fortgeschritten, sie werden jedoch erst in zwei bis drei Jahren Wirkung zeigen. Der Bundesrat hat deshalb beschlossen, den Rebbau in diesem Herbst nochmals mit einer Traubensaft-Aktion zu unterstützen. Die Massnahme entlastet kurzfristig den Weissweinmarkt der Sorten Chasselas und Müller-Thurgau. Mit den maximal 7 Millionen Franken werden rund 3,5 Millionen Liter, oder 5 Prozent des Weisswein- Konsums, vom Markt genommen. In den am stärksten betroffenen Weinbaugebieten sollten sich die Preise für Trauben, die zu Saft, Sauser oder ähnlichen Produkten verarbeitet werden, denjenigen für Wein angleichen. Die Finanzmittel werden nur jenen Kantonen bereitgestellt, welche mindestens die Produktionsbeschränkungen von 2002 fortschreiben.
Die Massnahme steht im Einklang mit der Strategie der Agrarpolitik 2007, wie sie das Parlament eben beschlossen hat. Dazu gehören die Gewährung von Umstellungsbeiträgen sowie die Unterstützung der Absatzförderung im Inland und beim Export. Im letzten Punkt wird insbesondere von der Branche mehr Effizienz erwartet. Der Marktanteil der Schweizer Weine beträgt gegenwärtig 42 Prozent. Der Bundesrat ist überzeugt, dass dieser Anteil gehalten oder gar gesteigert werden kann.
Auskünfte: Bundesamt für Landwirtschaft, Pierre Schauenberg, Tel. 031 324 84 21