pafl: Abänderung des Gesetzes über die Verkehrsfähigkeit von Waren
(ots)
Vaduz, 10. Juli (pafl) -
Die Regierung hat den Entwurf für die Abänderung des Gesetzes über die Verkehrsfähigkeit von Waren genehmigt und interessierten Kreisen zur Stellungnahme bis 26. September 2003 unterbreitet. Weitere Kreise oder Personen, die sich an der Vernehmlassung beteiligen wollen, können den Vernehmlassungsbericht ab nächster Woche bei der Regierungskanzlei beziehen. Die Gesetzesänderung ist notwendig, um die erforderlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Richtlinie 2001/95/EWG umzusetzen. Durch die Richtlinie sollen für jede Ware, die für Verbraucher bestimmt ist, einheitliche Sicherheitsstandards festgelegt werden.
Mehrere der neu eingeführten oder geänderten Bestimmungen der Richtlinie sind Verwaltungsvorschriften, wie z.B. diejenigen über den Ausbau der Marktüberwachung, über die bessere Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten, über die Verbesserung des RAPEX- Systems (RAPEX = Rapid Exchange) usw. Das RAPEX-System ist ein System zum Austausch von Informationen über gefährliche Produkte zur Förderung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Verbraucher. Das RAPEX-System dient dazu, die Sofortmassnahmen auf schnellstem Wege den anderen staatlichen Behörden innerhalb des EWR mitzuteilen.
Einige andere Änderungen zielen lediglich auf eine Klarstellung des bisherigen Wortlauts ab und sollen eine effektivere und einheitliche Durchführung gewährleisten. Weitere Änderungen wiederum betreffen die Verpflichtung von Herstellern und Händlern, z.B. wie sie die Behörden zu informieren haben, wenn sie feststellen, dass eine von ihnen gelieferte Ware gefährlich ist. Eine weitere Verpflichtung für die Hersteller und Händler ist, dass sie mit den Behörden zusammenarbeiten, damit Gefahren für die Gesundheit und Sicherheit der Verbraucher verhütet werden; und schliesslich die Verpflichtung, gefährliche Waren zurückzurufen, wenn dies zur Verhütung von Gefahren erforderlich ist.
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Karin Zech
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