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Fürstentum Liechtenstein

pafl: Prämienverbilligung in der Krankenversicherung

Vaduz, 10. September (pafl) -

(ots)

Aufforderung zur Antragstellung auf Prämienverbilligung für das Jahr 2003

Mit Einführung des Hausarztsystems
"Gesundheits-Netz Liechtenstein (GNL)" ist die Möglichkeit zur 
Prämienverbilligung geschaffen worden. Anspruch auf 
Prämienverbilligung haben Personen, die im GNL versichert sind und 
deren Erwerb 45'000 Franken (für alleinstehende/alleinerziehende 
Personen) bzw. 54'000 Franken (für Ehepaare) nicht überschreitet. 
AHV- und IV-Rentner können von ihrer Rente einen Freibetrag von 70 
Prozent abziehen. Für Kinder bis 16 Jahre kann keine 
Prämienverbilligung geltend gemacht werden, da sie im Gesundheits- 
Netz Liechtenstein (GNL) prämienbefreit sind.
Die Berechnung der Prämienverbilligung für das Jahr 2003 erfolgt 
aufgrund der rechtskräftigen Steuerveranlagung des Jahres 2002. Die 
Beiträge der Prämienverbilligung richten sich nach der im 
Landesdurchschnitt errechneten Prämie im Gesundheits-Netz 
Liechtenstein (GNL).
Das vollständig ausgefüllte Antragsformular des Amtes für 
Volkswirtschaft (erhältlich dort oder bei den Gemeindeverwaltungen) 
muss bis zum 31. Oktober 2003 bei der Wohngemeinde eingereicht 
werden. Die bisher eingereichten Anträge wurden bereits an das Amt 
für Volkswirtschaft weitergeleitet. Pro Person muss ein Antrag 
ausgefüllt werden. Dem Antrag ist eine Kopie der Versicherungspolice 
(der Krankenkasse), gültig ab 1. Januar 2003, beizulegen. Da der 
Antrag jährlich zu stellen ist, müssen Personen, welche für das 
vergangene Jahr bereits einen Antrag gestellt haben, erneut einen 
solchen einreichen.
Bei Vorliegen der rechtskräftigen Steuerdaten 2002 leitet die 
Gemeinde den Antrag zusammen mit der Erwerbsbescheinigung direkt an 
das Amt für Volkswirtschaft weiter. Wird der Antrag erst nach Ablauf 
des Jahres 2003 eingereicht, hat der Antragsteller im Antragformular 
zu begründen, weshalb der Antrag verspätet gestellt wurde.
Der Betrag wird jährlich rückwirkend am Ende des betreffenden 
Kalenderjahres direkt an den Versicherten ausbezahlt. Dies bedeutet, 
dass die Prämienverbilligungen für das Jahr 2003 ca. im 
November/Dezember 2003 ausbezahlt werden wird.
Für weitere Auskünfte steht das Amt für Volkswirtschaft, 
Abteilung Versicherung/Prämienverbilligung, Vaduz, gerne zur 
Verfügung (Tel. 236 62 92, Fax 236 74 20, E-Mail:  
cornelia.konrad@avw.llv.li, Internet: www.avw.llv.li).

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