pafl: Prämienverbilligung in der Krankenversicherung
(ots)Aufforderung zur Antragstellung auf Prämienverbilligung für das Jahr 2003
Mit Einführung des Hausarztsystems "Gesundheits-Netz Liechtenstein (GNL)" ist die Möglichkeit zur Prämienverbilligung geschaffen worden. Anspruch auf Prämienverbilligung haben Personen, die im GNL versichert sind und deren Erwerb 45'000 Franken (für alleinstehende/alleinerziehende Personen) bzw. 54'000 Franken (für Ehepaare) nicht überschreitet. AHV- und IV-Rentner können von ihrer Rente einen Freibetrag von 70 Prozent abziehen. Für Kinder bis 16 Jahre kann keine Prämienverbilligung geltend gemacht werden, da sie im Gesundheits- Netz Liechtenstein (GNL) prämienbefreit sind.
Die Berechnung der Prämienverbilligung für das Jahr 2003 erfolgt aufgrund der rechtskräftigen Steuerveranlagung des Jahres 2002. Die Beiträge der Prämienverbilligung richten sich nach der im Landesdurchschnitt errechneten Prämie im Gesundheits-Netz Liechtenstein (GNL).
Das vollständig ausgefüllte Antragsformular des Amtes für Volkswirtschaft (erhältlich dort oder bei den Gemeindeverwaltungen) muss bis zum 31. Oktober 2003 bei der Wohngemeinde eingereicht werden. Die bisher eingereichten Anträge wurden bereits an das Amt für Volkswirtschaft weitergeleitet. Pro Person muss ein Antrag ausgefüllt werden. Dem Antrag ist eine Kopie der Versicherungspolice (der Krankenkasse), gültig ab 1. Januar 2003, beizulegen. Da der Antrag jährlich zu stellen ist, müssen Personen, welche für das vergangene Jahr bereits einen Antrag gestellt haben, erneut einen solchen einreichen.
Bei Vorliegen der rechtskräftigen Steuerdaten 2002 leitet die Gemeinde den Antrag zusammen mit der Erwerbsbescheinigung direkt an das Amt für Volkswirtschaft weiter. Wird der Antrag erst nach Ablauf des Jahres 2003 eingereicht, hat der Antragsteller im Antragformular zu begründen, weshalb der Antrag verspätet gestellt wurde.
Der Betrag wird jährlich rückwirkend am Ende des betreffenden Kalenderjahres direkt an den Versicherten ausbezahlt. Dies bedeutet, dass die Prämienverbilligungen für das Jahr 2003 ca. im November/Dezember 2003 ausbezahlt werden wird.
Für weitere Auskünfte steht das Amt für Volkswirtschaft, Abteilung Versicherung/Prämienverbilligung, Vaduz, gerne zur Verfügung (Tel. 236 62 92, Fax 236 74 20, E-Mail: cornelia.konrad@avw.llv.li, Internet: www.avw.llv.li).