pafl: Liechtenstein übernimmt Richtlinie zum Fernabsatz von Finanzdienstleistungen
(ots)
Vaduz, 17. September (pafl) -
Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 16. September 2003 den Bericht und Antrag zur Übernahme der Richtlinie 2002/65/EG über den Fernabsatz von Finanzdienstleistungen zuhanden des Landtags verabschiedet. Mit der Richtlinie soll einerseits ein harmonisierter rechtlicher Rahmen für den Abschluss von Verträgen für Kreditkarten, Investmentfonds, Renten und anderes mehr geschaffen werden; andererseits werden damit aber auch die Pflichten der Anbieter erhöht. Ausserdem soll das Vertrauen der Verbraucher in den elektronischen Handel von Finanzprodukten gestärkt werden. Dazu werden die Verbraucherschutzbestimmungen verschärft.
Die neue Richtlinie betrifft alle Finanzdienstleistungen für Privatkunden, wie Bankdienstleistungen, Versicherungs- oder Wertpapierdienstleistungen, die im Fernabsatz - per Telefon, Telefax oder über das Internet - vertrieben werden.
Zu den wichtigsten Regelungen der Richtlinie gehören die gestiegenen Anforderungen an die Informationspflichten des Anbieters. Dieser muss künftig dem Kunden auf dem Papierweg oder über einen anderen "dauerhaften Datenträger" (Computer-Diskette, CD-ROM oder E- Mail) vor Vertragsabschluss umfangreiche Informationen zur Verfügung stellen. Dies sind unter anderem die Identität des Lieferers, Kontaktadresse, Zahlungsmodalitäten, vertragliche Rechte und Pflichten sowie auf welche Art und in welchem Umfang die angebotene Leistung erbracht wird.
Die Richtlinie soll voraussichtlich durch eine Änderung des Fernabsatzgesetzes sowie allenfalls Änderungen des ABGB und des Konsumentenschutzgesetzes umgesetzt werden.
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