pafl: Keine Straflosigkeit für Kriegsverbrecher
(ots)
Vaduz, 15. Oktober (pafl) -
Die Regierung hat den Bericht und Antrag über das Erste Zusatzprotokoll zum Europäischen Auslieferungsübereinkommen zuhanden des Landtags verabschiedet. Das Zusatzprotokoll zum Europäischen Auslieferungsübereinkommen ergänzt dessen Artikel 3 betreffend die politischen strafbaren Handlungen. Mit dieser Ergänzung werden die Vertragsstaaten verpflichtet, einer Reihe von Straftaten, welche durch Verweise auf bestehende internationale Übereinkommen spezifiziert sind, den politischen Charakter abzuerkennen und damit als auslieferungsfähige strafbare Handlungen zu betrachten. Zweck dieser Bestimmung ist es, dem ersuchten Staat die Möglichkeit zu verwehren oder einschränken zu können, bestimmte strafbare Handlungen als politische Handlungen anzusehen und damit die Auslieferung ihrer Urheber zu verweigern. Im Zentrum stehen die Tatbestände des Völkermords und der Kriegsverbrechen.
Das Zusatzprotokoll verfolgt grundsätzlich dieselbe Zielsetzung wie das Römer Statut über den Internationalen Strafgerichtshof. Es stärkt die zwischenstaatliche Zusammenarbeit bei der Verfolgung von Kriegsverbrechern. Der Internationale Strafgerichtshof wird dann zuständig, wenn einzelstaatliche Strafgerichte unfähig oder unwillig sind, die dem Statut unterworfenen Taten zu verfolgen. Als Vertragsstaat des Statuts wie auch des Zusatzprotokolls kann Liechtenstein die internationalen Bemühungen zur Verhinderung der Straflosigkeit für Kriegsverbrecher unterstützen.
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Patrick Ritter
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