pafl: Neufassung des Lehrerdienstgesetzes - Regierung verabschiedet Stellungnahme
(ots)
Vaduz, 30. Oktober (pafl) -
Die Regierung hat in einem zuhanden des Landtags verabschiedeten Bericht zu den in der ersten Lesung aufgeworfenen Fragen zur Vorlage über die Neufassung des Lehrerdienstgesetzes Stellung genommen. Insbesondere wurde zu Fragen über die Integration von Katechetinnen und Katecheten in das Lehrerdienstgesetz, den möglichen Beschäftigungsgrad von unbefristeten Teilzeit-Dienstverhältnissen, eine einheitliche Pflichtlektionenzahl auf der Sekundarstufe I und eine eventuelle Entlastung der Lehrpersonen für die Klassenleitung eingegangen.
Betreffend eine Integration von Katechetinnen und Katecheten in das Lehrerdienstgesetz schlägt die Regierung vor, die zentralen Rechte und Pflichten der Katecheten (z.B. Dienstauftrag, Einordnung, Aufsicht, Dienstgeheimnis, Weiterbildung, Qualitätssicherung) im Lehrerdienstgesetz zu regeln. Anstellungsbehörde soll jedoch weiterhin die Gemeinde sein.
Bei unbefristeten Teilzeit-Dienstverhältnissen ist die Regierung der Ansicht, dass im Interesse der Schüler und der Schule ein Beschäftigungsgrad von mindestens 40 Prozent verlangt werden soll.
Eine weitere Frage betraf eine einheitliche Pflichtlektionenzahl auf der Sekundarstufe I und die möglichen finanziellen Auswirkungen. Hier schlägt die Regierung eine einheitliche Pflichtlektionenzahl von 28 Lektionen vor. Bei Lehrerinnen und Lehrern, welche an der gymnasialen Unter- und Oberstufe unterrichten (Sekundarstufen I und II), soll diese Pflichtlektionenzahl nach einer im Gesetz festgelegten Regel unter Berücksichtigung eines Sockels anteilig ermittelt werden. Ein Pensum, welches zu drei Vierteln an der gymnasialen Oberstufe und zu einem Viertel an der gymnasialen Unterstufe erteilt wird, ergibt nach dieser Regel eine Pflichtlektionenzahl von 22 Lektionen. Diese Zahl erhöht sich jeweils um eine Lektion je Achtelpensum, das zusätzlich auf der Unterstufe erteilt wird. Die Vereinheitlichung der Pflichtlektionenzahl auf der Sekundarstufe I verursacht keine Mehrkosten.
Das Entlastungswesen für Lehrpersonen soll wie bis anhin im Verordnungsweg geregelt werden. Zur Schaffung von Transparenz legt die Regierung in ihrer Vorlage den Ist-Zustand im Bereich des Entlastungswesens ausführlich dar. Ausserdem werden die Kosten beziffert, welche durch das zusätzliche Gewähren einer Klassenlehrer- Entlastung entstehen (insgesamt sind dies 952'000 Franken).
Kontakt:
Wendula Matt
Tel.: +423/236 60 23