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Fürstentum Liechtenstein

pafl: Regierung verabschiedet Stellungnahme zum Elternurlaub

(ots)

Vaduz, 6. November (pafl) -

Die Regierung hat eine
Stellungnahme zu den bei der ersten Lesung der Vorlage zur 
Einführung eines Elternurlaubes aufgeworfenen Fragen zuhanden des 
Landtags verabschiedet. Im Rahmen der Eintretensdebatte wurde 
mehrfach vorgeschlagen, einen durch die Familienausgleichskasse 
(FAK) bis zu einem bestimmten Maximaleinkommen bezahlten 
Elternurlaub einzuführen. Die Regierung ist der Ansicht, dass ein 
solcher bezahlter Elternurlaub einen negativer Faktor für den 
Wirtschaftsstandort Liechtenstein darstellen würde, da er den 
Standort mit höheren Lohnnebenkosten belasten würde. Dies würde eine 
Schwächung der Konkurrenzfähigkeit bewirken.
Gerade in der heutigen, wirtschaftlich schwierigen Zeit sind 
attraktive und stabile Rahmenbedingungen für einen 
Wirtschaftsstandort von grösster Bedeutung. Negative Faktoren, wie 
oben erwähnt, würden die Situation am Arbeitsmarkt noch mehr 
verschärfen. Aus dieser Sicht wäre es verfehlt, die Lohnnebenkosten 
durch einen bezahlten Elternurlaub zu erhöhen. Weiters könnte ein 
bezahlte Elternurlaub Arbeitgeber dazu veranlassen, nach 
Vermeidungsmöglichkeiten zu suchen. Dadurch könnte die Anstellung 
junger Arbeitnehmer erschwert werden. Diese Auswirkung ist besonders 
hinsichtlich der bestehenden Problematik der Arbeitslosigkeit bei 
Jugendlichen und jungen Arbeitnehmern (derzeit ist jeder vierte 
Arbeitslose in Liechtenstein unter 25 Jahre alt) sozialpolitisch 
unerwünscht.
Die Regierung ist der Ansicht, dass ein bezahlter Elternurlaub und 
die daraus entstehende flächendeckende Gewährung von zusätzlichen 
Sozialbeiträgen in die falsche Richtung führen. Der im Bereich der 
Sozialpolitik eingeschlagene Weg, den sozial Schwächeren gezielt zu 
unterstützen, sollte in der bisherigen Form beibehalten und wo 
notwendig weiter ausgebaut werden. Die Regierung betont die 
Bedeutung der Familienpolitik, ist jedoch der Überzeugung, dass 
diese in anderer Form praktiziert werden muss.
Bezahlter Elternurlaub stellt einen Lohnersatz dar. Die 
Familienzulagen jedoch dienen als teilweiser Ausgleich der 
Familienlasten, dem wirtschaftlichen Schutz der Familie und sind 
kein "Lohnersatz". Den Elternurlaub über die Familienausgleichskasse 
finanzieren zu wollen, ist deshalb nach Ansicht der Regierung und 
der AHV/IV/FAK-Anstalten abzulehnen.

Kontakt:

Karin Zech
Tel.: +423/236 60 10
karin.zech@mr.llv.li

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