pafl: Regierung verabschiedet Stellungnahme zum Elternurlaub
(ots)
Vaduz, 6. November (pafl) -
Die Regierung hat eine Stellungnahme zu den bei der ersten Lesung der Vorlage zur Einführung eines Elternurlaubes aufgeworfenen Fragen zuhanden des Landtags verabschiedet. Im Rahmen der Eintretensdebatte wurde mehrfach vorgeschlagen, einen durch die Familienausgleichskasse (FAK) bis zu einem bestimmten Maximaleinkommen bezahlten Elternurlaub einzuführen. Die Regierung ist der Ansicht, dass ein solcher bezahlter Elternurlaub einen negativer Faktor für den Wirtschaftsstandort Liechtenstein darstellen würde, da er den Standort mit höheren Lohnnebenkosten belasten würde. Dies würde eine Schwächung der Konkurrenzfähigkeit bewirken.
Gerade in der heutigen, wirtschaftlich schwierigen Zeit sind attraktive und stabile Rahmenbedingungen für einen Wirtschaftsstandort von grösster Bedeutung. Negative Faktoren, wie oben erwähnt, würden die Situation am Arbeitsmarkt noch mehr verschärfen. Aus dieser Sicht wäre es verfehlt, die Lohnnebenkosten durch einen bezahlten Elternurlaub zu erhöhen. Weiters könnte ein bezahlte Elternurlaub Arbeitgeber dazu veranlassen, nach Vermeidungsmöglichkeiten zu suchen. Dadurch könnte die Anstellung junger Arbeitnehmer erschwert werden. Diese Auswirkung ist besonders hinsichtlich der bestehenden Problematik der Arbeitslosigkeit bei Jugendlichen und jungen Arbeitnehmern (derzeit ist jeder vierte Arbeitslose in Liechtenstein unter 25 Jahre alt) sozialpolitisch unerwünscht.
Die Regierung ist der Ansicht, dass ein bezahlter Elternurlaub und die daraus entstehende flächendeckende Gewährung von zusätzlichen Sozialbeiträgen in die falsche Richtung führen. Der im Bereich der Sozialpolitik eingeschlagene Weg, den sozial Schwächeren gezielt zu unterstützen, sollte in der bisherigen Form beibehalten und wo notwendig weiter ausgebaut werden. Die Regierung betont die Bedeutung der Familienpolitik, ist jedoch der Überzeugung, dass diese in anderer Form praktiziert werden muss.
Bezahlter Elternurlaub stellt einen Lohnersatz dar. Die Familienzulagen jedoch dienen als teilweiser Ausgleich der Familienlasten, dem wirtschaftlichen Schutz der Familie und sind kein "Lohnersatz". Den Elternurlaub über die Familienausgleichskasse finanzieren zu wollen, ist deshalb nach Ansicht der Regierung und der AHV/IV/FAK-Anstalten abzulehnen.
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