pafl: Bericht über die Umsetzungsbilanz bei EG-Richtlinien
(ots)Liechtenstein im oberen Mittelfeld
Die EFTA-Überwachungsbehörde hat heute ihren zweiten Halbjahresbericht 2003 über den Stand der Umsetzung von EG-Richtlinien in den EWR/EFTA-Staaten (Internal Market Scoreboard EFTA States No 13) veröffentlicht. Die EFTA- Überwachungsbehörde verfasst - parallel zur EU-Kommission - jeweils zweimal im Jahr einen Bericht über die Umsetzungsbilanz des EWR- Rechts in den drei EWR/EFTA-Staaten Liechtenstein, Island und Norwegen. Dabei werden einerseits die Umsetzungsquoten bzw. - defizite der einzelnen EWR/EFTA-Staaten im Vergleich mit den übrigen EWR-Vertragsstaaten dargestellt und andererseits allfällige Vertragsverletzungsverfahren bekannt gegeben, die gegen Liechtenstein, Island oder Norwegen aufgrund mangelnder oder mangelhafter Umsetzung der Richtlinien eingeleitet worden und zum Stichtag vom 15. November 2003 noch nicht abgeschlossen sind. Unbeachtet bleiben dabei Richtlinien, die nach dem Stichtag bereits in nationales Recht umgesetzt worden sind, sowie auch neue Richtlinien, die in der Zwischenzeit ins EWR-Abkommen übernommen worden sind.
Per Stichtag 15. November 2003 umfasste das EWR-Abkommen insgesamt 4024 EG-Rechtsakte, davon 1535 Binnenmarkt-Richtlinien. Die Umsetzungsquote wird nur auf Basis der Binnenmarkt-Richtlinien erstellt, da diese - im Gegensatz zu EG-Verordnungen - einen nationalen Umsetzungsrechtsakt brauchen, um in Liechtenstein anwendbar zu sein. Auf der Basis von 1535 Binnenmarkt-Richtlinien ergibt sich für Liechtenstein eine aktuelle Umsetzungsquote von 98.9 Prozent beziehungsweise ein Umsetzungsdefizit von 1.1 Prozent. Liechtenstein rangiert damit im oberen Mittelfeld der 18 EWR- Staaten, nämlich auf Platz 5. Norwegen weist gegenwärtig ein Umsetzungsdefizit von 0.5 Prozent auf, was den Norwegern den 2. Platz zuweist. Für Island ergibt sich aufgrund des Umsetzungsdefizits von 1 Prozent Platz 4. Das durchschnittliche Umsetzungsdefizit der drei EWR/EFTA-Staaten hat sich auf 1.2 Prozent eingependelt. Wie bisher wird Liechtenstein bei der Umsetzung der noch ausstehenden sowie der neuen Richtlinien versuchen, seine nationalen Interessen bestmöglichst zu wahren.
Die Zahl der offenen Vertragsverletzungsverfahren der EFTA- Überwachungsbehörde gegenüber den drei EWR/EFTA-Staaten mit Stand 31. Oktober 2003 ist von 79 auf 71 gesunken: Gegen Norwegen laufen in 35 Fällen, gegen Island in 20 und gegen Liechtenstein in 16 Fällen entsprechende Verfahren.
Der Halbjahresbericht der EFTA-Überwachungsbehörde (Internal Market Scoreboard EFTA States No 13) ist im Internet unter www.eftasurv.int einzusehen und kann direkt bei der EFTA- Überwachungsbehörde bestellt werden (Tel. +32/2/286 18 61). Fragen können zudem an die Stabsstelle EWR gerichtet werden (Tel. +423/236 60 37; E-Mail: info@sewr.llv.li).
Rückfragen: Stabsstelle EWR Tel.: +423/236 60 37