pafl: Zweiter Bericht Liechtensteins über die Umsetzung der Kinderkonvention
(ots)
Vaduz, 3. Februar (pafl) -
Die Regierung hat den zweiten Länderbericht zum UNO-Übereinkommen über die Rechte des Kindes vom 20. November 1989 verabschiedet. Liechtenstein ist seit dem 22. Dezember 1995 Vertragsstaat der Kinderkonvention. Das Abkommen zielt auf einen möglichst umfassenden Schutz von Kindern und auf ihre Förderung in verschiedenen Lebensbereichen.
Fast alle Staaten der Welt sind diesem Übereinkommen beigetreten und haben sich dazu verpflichtet, den Katalog von Kinderrechten in ihrem Land umzusetzen. In regelmässigen Abständen müssen die Vertragsstaaten dem UNO-Ausschuss für die Rechte der Kinder über die getroffenen Massnahmen zur Umsetzung der Kinderrechte und über die erzielten Fortschritte Bericht erstatten. Der Ausschuss prüft die Berichte und gibt allenfalls Vorschläge und Empfehlungen ab.
Liechtenstein hat im Jahr 1998 den ersten Bericht eingereicht. Der jetzige, zweite Bericht weist auf gesetzliche Änderungen der vergangenen fünf Jahre hin und beschreibt konkrete Massnahmen, die in der Praxis durchgeführt wurden. Es wird darin auch auf die Empfehlungen eingegangen, die der Ausschuss im Rahmen der ersten Berichterstattung abgegeben hatte. Der vollständige Bericht kann bei der Regierungskanzlei bezogen werden. Zu einem späteren Zeitpunkt wird er zudem im Internet publiziert werden (www.liechtenstein.li).
Kontakt:
Amt für Auswärtige Angelegenheiten
Andrea Hoch
Tel.: +423/236 60 61