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Fürstentum Liechtenstein

pafl: Welches sind die korrekten NBU-Prämienabzüge?

Vaduz, 22. März (pafl) -

(ots)

Aktuelle Hinweise für Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Die Prämienreduktion bei der
Nichtberufsunfallversicherung NBU per Jahresanfang 2004 und die 
aufgrund des Referendums nicht in Kraft getretene Abschaffung der 
Landessubvention haben zu einer Übergangssituation in Bezug auf die 
Prämienhöhe und den entsprechenden NBU-Lohnabzug geführt. Die von 
den Versicherungsgesellschaften im Spätherbst 2003 den Arbeitgebern 
mitgeteilten NBU-Prämien erwiesen sich mit dem Zustandekommen des 
Referendums als nicht mehr zutreffend. Die Unfallversicherer haben 
zugesagt, die korrigierten Prämienrechnungen den Arbeitgebern bis 
spätestens Ende des ersten Quartals zuzustellen. Entsprechend müsste 
bis Ende dieses Monats und damit noch vor der NBU-Abstimmung überall 
bekannt und Klarheit geschaffen sein, welches der korrekte NBU- 
Prämienabzug für 2004 und wie hoch die neue Prämie ist.
Prämienmitteilung im Herbst 2003
Die neuen Prämien für 2004-2006 wurden von den Unfallversicherern 
im Februar 2003 der Aufsichtsbehörde vorgeschlagen. Das Amt für 
Volkswirtschaft hat Ende August 2003 den Versicherern den neuen, dem 
Antrag entsprechenden Prämientarif mitgeteilt. Dies unter Vorbehalt 
der Zustimmung des Landtages hinsichtlich des Wegfalls der 
staatlichen Subvention in Höhe von 1/3 der NBU-Prämie. Im Herbst 
2003 haben die in Liechtenstein tätigen zehn 
Unfallversicherungsgesellschaften die Arbeitgeber über die neuen 
Prämiensätze 2004-2006 für den Berufs- und Nichberufsunfallbereich 
informiert.
Mit dem am 29.12.2003 zustande gekommenen Referendum konnte das 
vom Landtag beschlossene Gesetz nicht in Kraft treten. Dies 
bedeutet, dass die Subvention weiterhin gewährt wird und die 
Prämienmitteilungen vom Spätherbst 2003 nicht mehr richtig waren.
Übergangslösung für Arbeitgeber und Arbeitnehmer
Das Amt für Volkswirtschaft als Aufsichtsbehörde hat umgehend auf 
diese Situation reagiert. Zum Jahresanfang 2004 wurde im Gespräch 
mit dem federführenden Versicherungsunternehmen und einigen 
Arbeitgeberverbänden eine praktikable Übergangslösung gesucht und 
auch gefunden. Die Schwierigkeit liegt darin, dass die einzelnen 
Versicherungsgesellschaften unterschiedliche 
Verwaltungskostenbeiträge und Rabatte anwenden. Darum gibt es keine 
Einheitsprämie, sondern nur einen Richtwert. Für alle 
liechtensteinischen Unternehmen mussten die Prämien einzeln neu 
berechnet und fakturiert werden.
Information der Arbeitgeber und Arbeitnehmer
Auf Basis der vorgenannten Besprechung hat das Amt für 
Volkswirtschaft am 21. Januar 2004 eine Information der Arbeitgeber 
und Arbeitnehmer in Form einer Amtlichen Kundmachung in den 
Landeszeitungen publiziert. Darin wurde dargelegt, dass die 
Gesetzesänderung zur Abschaffung des Landesbeitrags an die NBU- 
Prämien nicht in Kraft tritt, weil das Referendum dagegen zustande 
gekommen ist. Dies bedeutet, hiess es weiter, dass der Landesbeitrag 
an die NBU-Prämie weiterhin gilt und der Arbeitnehmer lediglich zwei 
Drittel der NBU-Prämie zu entrichten hat.
Wenn der Arbeitgeber den NBU-Abzug bei der Lohnabrechnung sofort 
zum Jahresanfang umgestellt hat, so konnte dies nur provisorisch 
geschehen. Mit der Zustellung des korrigierten Prämienvertrags im 
März 2004 müsste eventuell gleich wieder eine Änderung vorgenommen 
werden. Entsprechend hat die Aufsichtsbehörde zur Vereinfachung der 
Abwicklung bei den Arbeitgebern akzeptiert, dass vorübergehend noch 
die alte Prämie abgezogen wird. Selbstverständlich mit der Vorgabe, 
auf Basis der neuen Prämienvorschreibung umgehend Korrekturen 
vorzunehmen.
Anspruch der Arbeitnehmer auf Prämienrückzahlung
Hat der Arbeitgeber bei den bisherigen Lohnzahlungen im Jahr 2004 
die frühere NBU-Prämie weiterhin vom Lohn abgezogen, besteht für die 
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer also ein Anspruch, mit der 
nächsten Lohnabrechnung die zuviel abgezogenen Beträge zurück 
erstattet zu erhalten. Das wird überall dort der Fall sein, wo die 
letztes Jahr gültige, jetzt aber zu hohe Prämie bzw. die volle 
Prämie abgezogen wurde, obwohl die Subvention weiterhin gewährt 
wird.
Rege benutzte Hotline
Das Amt für Volkswirtschaft bietet im Zusammenhang mit dem NBU- 
Referendum eine Hotline-Telefonnummer und eine spezielle eMail- 
Adresse an: Tel.Nr. 236 64 64 bzw. eMail  nbu@avw.llv.li. Diese 
Informationsangebote wurden bereits rege benutzt, insbesondere von 
Arbeitgebern oder Personalbüros, die sich nach dem weiteren und 
richtigen Vorgehen erkundigten. Diese Informationsmittel stehen bis 
zur Abstimmung weiterhin zur Verfügung.

Kontakt:

Cornelia Marxer
Mitarbeiterin der Regierung
Tel.: +423/236 60 10

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