pafl: Welches sind die korrekten NBU-Prämienabzüge?
(ots)Aktuelle Hinweise für Arbeitgeber und Arbeitnehmer
Die Prämienreduktion bei der Nichtberufsunfallversicherung NBU per Jahresanfang 2004 und die aufgrund des Referendums nicht in Kraft getretene Abschaffung der Landessubvention haben zu einer Übergangssituation in Bezug auf die Prämienhöhe und den entsprechenden NBU-Lohnabzug geführt. Die von den Versicherungsgesellschaften im Spätherbst 2003 den Arbeitgebern mitgeteilten NBU-Prämien erwiesen sich mit dem Zustandekommen des Referendums als nicht mehr zutreffend. Die Unfallversicherer haben zugesagt, die korrigierten Prämienrechnungen den Arbeitgebern bis spätestens Ende des ersten Quartals zuzustellen. Entsprechend müsste bis Ende dieses Monats und damit noch vor der NBU-Abstimmung überall bekannt und Klarheit geschaffen sein, welches der korrekte NBU- Prämienabzug für 2004 und wie hoch die neue Prämie ist.
Prämienmitteilung im Herbst 2003
Die neuen Prämien für 2004-2006 wurden von den Unfallversicherern im Februar 2003 der Aufsichtsbehörde vorgeschlagen. Das Amt für Volkswirtschaft hat Ende August 2003 den Versicherern den neuen, dem Antrag entsprechenden Prämientarif mitgeteilt. Dies unter Vorbehalt der Zustimmung des Landtages hinsichtlich des Wegfalls der staatlichen Subvention in Höhe von 1/3 der NBU-Prämie. Im Herbst 2003 haben die in Liechtenstein tätigen zehn Unfallversicherungsgesellschaften die Arbeitgeber über die neuen Prämiensätze 2004-2006 für den Berufs- und Nichberufsunfallbereich informiert.
Mit dem am 29.12.2003 zustande gekommenen Referendum konnte das vom Landtag beschlossene Gesetz nicht in Kraft treten. Dies bedeutet, dass die Subvention weiterhin gewährt wird und die Prämienmitteilungen vom Spätherbst 2003 nicht mehr richtig waren.
Übergangslösung für Arbeitgeber und Arbeitnehmer
Das Amt für Volkswirtschaft als Aufsichtsbehörde hat umgehend auf diese Situation reagiert. Zum Jahresanfang 2004 wurde im Gespräch mit dem federführenden Versicherungsunternehmen und einigen Arbeitgeberverbänden eine praktikable Übergangslösung gesucht und auch gefunden. Die Schwierigkeit liegt darin, dass die einzelnen Versicherungsgesellschaften unterschiedliche Verwaltungskostenbeiträge und Rabatte anwenden. Darum gibt es keine Einheitsprämie, sondern nur einen Richtwert. Für alle liechtensteinischen Unternehmen mussten die Prämien einzeln neu berechnet und fakturiert werden.
Information der Arbeitgeber und Arbeitnehmer
Auf Basis der vorgenannten Besprechung hat das Amt für Volkswirtschaft am 21. Januar 2004 eine Information der Arbeitgeber und Arbeitnehmer in Form einer Amtlichen Kundmachung in den Landeszeitungen publiziert. Darin wurde dargelegt, dass die Gesetzesänderung zur Abschaffung des Landesbeitrags an die NBU- Prämien nicht in Kraft tritt, weil das Referendum dagegen zustande gekommen ist. Dies bedeutet, hiess es weiter, dass der Landesbeitrag an die NBU-Prämie weiterhin gilt und der Arbeitnehmer lediglich zwei Drittel der NBU-Prämie zu entrichten hat.
Wenn der Arbeitgeber den NBU-Abzug bei der Lohnabrechnung sofort zum Jahresanfang umgestellt hat, so konnte dies nur provisorisch geschehen. Mit der Zustellung des korrigierten Prämienvertrags im März 2004 müsste eventuell gleich wieder eine Änderung vorgenommen werden. Entsprechend hat die Aufsichtsbehörde zur Vereinfachung der Abwicklung bei den Arbeitgebern akzeptiert, dass vorübergehend noch die alte Prämie abgezogen wird. Selbstverständlich mit der Vorgabe, auf Basis der neuen Prämienvorschreibung umgehend Korrekturen vorzunehmen.
Anspruch der Arbeitnehmer auf Prämienrückzahlung
Hat der Arbeitgeber bei den bisherigen Lohnzahlungen im Jahr 2004 die frühere NBU-Prämie weiterhin vom Lohn abgezogen, besteht für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer also ein Anspruch, mit der nächsten Lohnabrechnung die zuviel abgezogenen Beträge zurück erstattet zu erhalten. Das wird überall dort der Fall sein, wo die letztes Jahr gültige, jetzt aber zu hohe Prämie bzw. die volle Prämie abgezogen wurde, obwohl die Subvention weiterhin gewährt wird.
Rege benutzte Hotline
Das Amt für Volkswirtschaft bietet im Zusammenhang mit dem NBU- Referendum eine Hotline-Telefonnummer und eine spezielle eMail- Adresse an: Tel.Nr. 236 64 64 bzw. eMail nbu@avw.llv.li. Diese Informationsangebote wurden bereits rege benutzt, insbesondere von Arbeitgebern oder Personalbüros, die sich nach dem weiteren und richtigen Vorgehen erkundigten. Diese Informationsmittel stehen bis zur Abstimmung weiterhin zur Verfügung.
Kontakt:
Cornelia Marxer
Mitarbeiterin der Regierung
Tel.: +423/236 60 10