pafl: Regierung beantwortet Interpellation zur betrieblichen Personalvorsorge
(ots)
Vaduz, 24. März (pafl) -
Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 23. März 2004 die Interpellation zur betrieblichen Personalvorsorge beantwortet und zuhanden des Landtags verabschiedet. In der Interpellation wird zu Beginn darauf hingewiesen, dass das liechtensteinische Gesetz über die betriebliche Personalvorsorge nur die Mindestbestimmungen für die obligatorische betriebliche Vorsorge festlegt und zugunsten der versicherten Arbeitnehmer von diesem abgewichen werden kann. Dabei wurde bei diesem Gesetz bewusst nicht die schweizerische Zweckumschreibung, der Fortführung der gewohnten Lebenshaltung, übernommen, sondern ein klares Rahmengesetz mit Mindestanforderungen festgelegt. In Liechtenstein kommen die versicherungstechnisch "korrekten" tariflichen Umwandlungssätze zur Anwendung. Die politisch geprägten Werte der Schweiz sind für Liechtenstein grundsätzlich weder bindend noch richtungsweisend. Andererseits können die Unterschiede auch nicht ignoriert werden.
Die Regierung beantwortet die in der Interpellation aufgeworfenen Fragen sehr detailliert und umfassend. Dabei wird auch auf das so genannte "Winterthurer Modell" eingegangen. Die Winterthur Versicherung hat gegen keine gesetzliche Bestimmung verstossen, jedoch ist die Kritik betreffend mangelnder Transparenz sowie schlechter Kommunikation nach Ansicht der Regierung durchaus berechtigt. Aufgrund dieser Vorgänge sind neu wesentliche Änderungen in einer Vorsorgeeinrichtung dem Amt für Volkswirtschaft im Rahmen der Berichterstattung mitzuteilen.
Derzeit arbeitet eine seit Januar 2004 eingesetzte Arbeitsgruppe daran, Problemlösungen hinsichtlich aktueller Fragestellungen (Rentenumwandlungssatz, Mindestzinssatz, Rechnungslegung usw.) aufzuzeigen. Dabei hat die Arbeitsgruppe auch die gesetzgeberischen Entwicklungen in der Schweiz einzubeziehen und allfälligen Anpassungsbedarf aufzuzeigen. Der Bericht der Arbeitsgruppe wird Ende April 2004 erwartet.
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