pafl: Sorgfaltspflichtgesetz wird revidiert
(ots)
Vaduz, 25. März (pafl) -
Die Regierung hat anlässlich ihrer Sitzung vom 23. März 2004 beschlossen, die Vernehmlassung betreffend die Totalrevision des Sorgfaltspflichtgesetzes einzuleiten. Den betroffenen Institutionen und Verbänden wird damit Gelegenheit gegeben, bis zum 25. Mai 2004 zu dem Entwurf für ein neues Sorgfaltspflichtgesetz Stellung zu nehmen.
Internationale Standards als Ansatz
Die Revision des Sorgfaltspflichtgesetzes ist notwendig, um die Richtlinie 2001/97/EG (2. EU-Geldwäsche-Richtlinie) in nationales Recht umzusetzen. Gleichzeitig soll aber auch den neuesten Entwicklungen und internationalen Standards im Bereich Prävention von Geldwäscherei, organisierter Kriminalität und Terrorismusfinanzierung Rechnung getragen werden.
"Liechtenstein war und ist bereit, zugunsten der internationalen Völkergemeinschaft seinen Beitrag zur globalen Bekämpfung solcher schwerwiegenden Straftaten zu leisten", so Regierungschef Otmar Hasler. Vor diesem Hintergrund ist die Regierung bestrebt, den seitens des Internationalen Währungsfonds festgestellten "high level of compliance" im Bereich der Bekämpfung der Geldwäscherei, der organisierten Kriminalität sowie der Finanzierung des Terrorismus zu erhalten. Vor dem Hintergrund der internationalen Anerkennung soll das Sorgfaltspflichtrecht auch die Revidierten 40 Empfehlungen und die 8 Besonderen Empfehlungen betreffend Finanzierung des Terrorismus der FATF sowie die Empfehlungen aus dem MONEYVAL- und dem IMF-Assessment berücksichtigen.
Qualitativ hoch stehende Standards stärken Attraktivität des Finanzplatzes
Der vorgeschlagene Gesetzesentwurf sieht aber nicht nur solche Änderungen des Gesetzes vor, die vor dem oben geschilderten Hintergrund unerlässlich sind, sondern auch solche Änderungen, die die Einhaltung der Vorschriften auf Anwenderseite erleichtern. Dies jedoch ohne dass qualitative Einbussen der Sorgfaltspflicht- Standards damit einhergehen. Vielmehr ist der Entwurf für ein neues Sorgfaltspflichtgesetz so ausgestaltet, dass eine gute Balance zwischen Effizienz und Umsetzbarkeit erreicht wird.
Die liechtensteinische Regierung erwartet, dass durch die Fortführung einer hoch entwickelten Regulierung im Sorgfaltspflichtbereich die Akzeptanz und Wertschätzung des Finanzplatzes Liechtenstein im Ausland weiter steigen wird. Regierungschef Hasler gibt sich überzeugt, dass die Revision des Sorgfaltspflichtgesetzes in Zusammenspiel mit der seit jeher vorhandenen Vielfalt und Qualität der angebotenen Finanzdienstleistungen insgesamt die Attraktivität des Finanzplatzes erhöhen wird.
Kontakt:
Stabsstelle für Sorgfaltspflichten
Dunja Süssli,
Tel.: +423/236 61 82