pafl: Totalrevision: Gewerbegesetz wird liberal und schlank
(ots)
Vaduz, 31. März (pafl) -
Die Regierung hat den Vernehmlassungsbericht für eine Totalrevision des Gewerbegesetzes genehmigt und interessierten Kreisen zur Stellungnahme bis zum 14. Juni 2004 unterbreitet. Weitere Kreise oder Personen, die sich an der Vernehmlassung beteiligen wollen, können den Vernehmlassungsbericht bei der Regierungskanzlei beziehen.
Modernes Gesetz zur Stärkung des Wirtschaftsstandortes
"Ziel der Revision ist die Schaffung einer klaren gewerblichen Ordnung", so Regierungsrat Hansjörg Frick. Er sieht die Revision dabei als ein wirtschaftspolitisch griffiges Rechtsinstrument. Mit diesem Schritt soll den heutigen Gegebenheiten des liechtensteinischen Wirtschaftsstandortes Rechnung getragen werden. Dies erfolgt aufgrund der europäischen Liberalisierung insbesondere im Rahmen der Gewerbefreiheit und im Bereich der gegenseitigen gewerblichen Zugangsvoraussetzungen. Die Gesetzesvorlage stellt ein modernes, den heutigen wirtschaftlichen Verhältnissen angepasstes, liberales und schlankes Gesetzeswerk dar.
Technologische Entwicklung bringt Änderungen
Liechtenstein hat seit der Schaffung des Gewerbegesetzes im Jahre 1970 eine enorme wirtschaftliche Entwicklung vollzogen. Mit dem entsprechenden technologischen Fortschritt sind neue Berufe und Tätigkeiten entstanden. Diese konnten nur sehr schwer den verschiedenen Bereichen des Gewerbegesetzes zugeordnet werden. Beispielsweise fallen darunter Berufe im Bereich Informatik, Werbung/Marketing, Unternehmensberatung oder im grafischen Gewerbe. Aufgrund dieser Entwicklung liegen die Schwerpunkte der Vorlage im Verfahrensablauf, betreffen Änderungen hinsichtlich der fachlichen Eignung und beinhalten Neuregelungen im Gastgewerbebereich.
Erleichterungen im Verfahrensablauf
Ein zentraler Punkt der Totalrevision stellt die Vereinfachung des Verfahrens zur Erlangung einer Gewerbebewilligung und der damit verbundenen Erhöhung der Eigenverantwortlichkeit dar. In der Vorlage wird eine teilweise Umkehr des bisherigen Systems unter stärkerer Miteinbindung der Gewerbe- und Wirtschaftskammer analog dem Österreichischen System vorgeschlagen. Dadurch wird es möglich, das Bewilligungsverfahren wesentlich zu beschleunigen. Der Antragssteller wird neu die Dauer des Verfahrens mit beeinflussen können.
Mehr Flexibilität
Die vorgesehene Liberalisierung soll sich auch bei den erforderlichen Fachkenntnissen durchsetzen. Am bisherigen Qualifikationssystem wird jedoch im Grundsatz festgehalten. Auch in Zukunft wird die Gewerbeausübung in den meisten Gewerben an einen Nachweis der beruflichen Befähigung gebunden sein. Insgesamt wird der Zugang zum Beruf jedoch flexibler gestaltet werden.
Regelungen im Gastgewerbe
Die Vernehmlassungsvorlage zur Totalrevision des Gewerbegesetzes geht von der Beibehaltung der Wirtefachprüfung aus. Es liegt im gesteigerten öffentlichen Interesse, dass für die Führung eines Restaurants oder eines Hotels die Fachkenntnisse im bisherigen Rahmen weiterhin verlangt werden. In diesem Gewerbezweig kommt den Fachkenntnissen eine starke ordnungspolitische Bedeutung zu.
Die derzeit geltende Bedürfnisklausel ist im Gesamtsystem des geltenden Gewerbegesetzes als Insellösung zu werten. Diese beschränkt sich ausschliesslich auf das Gastgewerbe. Wer z.B. einen Malerbetrieb eröffnen möchte, hat die allgemeinen und besonderen Vorschriften des Gewerbegesetzes zu erfüllen. Die Bedürfnisfrage wird in diesem Fall nicht gestellt. Der Unternehmer wird den Selbstregulierungskräften und den Prinzipien des freien Wettbewerbs überlassen. Die Bedürfnisklausel wird daher insgesamt als nicht mehr zeitgemäss betrachtet und findet vor diesem Hintergrund keine Aufnahme mehr in der Vernehmlassungsvorlage zur Totalrevision des Gewerbegesetzes.
Kontakt:
Ressort Wirtschaft
Karin Zech
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