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Fürstentum Liechtenstein

pafl: Banken- und Versicherungsgesetz wird angepasst

(ots)

Vaduz, 1. April (pafl) -

Im Rahmen seiner Mitgliedschaft im
Europäischen Wirtschaftsraum ist Liechtenstein zur Umsetzung der 
Richtlinien über die Sanierung und Liquidation von 
Versicherungsunternehmen und von Kreditinstituten verpflichtet. Die 
Regierung hat einen Vernehmlassungsentwurf vorbereitet und 
Interessierten Kreisen zur Stellungnahme vorgelegt. Die 
Vernehmlassungsfrist dauert bis 28. Mai 2004. Der 
Vernehmlassungsentwurf kann von interessieren Personen in der 
Regierungskanzlei bezogen werden.
Die Richtlinien sehen Regelungen für grenzüberschreitende 
Sanierungs- und Liquidationsverfahren über Versicherungsunternehmen 
oder Kreditinstitute vor. Grund dafür ist die Tatsache, dass Banken 
und Versicherungsunternehmen aufgrund einer einzigen Bewilligung im 
gesamten Europäischen Wirtschaftsraum ihre Tätigkeiten ausüben 
dürfen und somit das jeweilige Unternehmen und seine Zweigstellen 
eine Einheit bilden.
Durch die Richtlinien soll sichergestellt werden, dass 
Sanierungsmassnahmen und Liquidationsverfahren über die 
Landesgrenzen hinaus wirksam sind. Dies bedeutet, dass es innerhalb 
des EWR nicht gleichzeitig mehrere Sanierungsmassnahmen oder 
Liquidationsverfahren parallel in mehreren Staaten geben wird, 
sondern für ein bestimmtes Versicherungsunternehmen oder 
Kreditinstitut nur ein einziges Verfahren in einem Staat. Das 
Verfahren findet in Liechtenstein statt, wenn der Bank oder dem 
Versicherungsunternehmen in Liechtenstein die Bewilligung erteilt 
worden ist. Um den Gläubigern die Geltendmachung ihrer Rechte und 
Forderungen im Rahmen einer ausländischen Sanierungsmassnahme oder 
eines Liquidationsverfahrens zu erleichtern, werden 
Verständigungspflichten der Behörden vorgesehen, die 
Forderungsanmeldung geregelt und die Position der Gläubiger von 
Versicherungsforderungen gestärkt.

Kontakt:

Ressort Justiz
Patricia Wildhaber
Tel.: +423/236 60 34

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