pafl: Banken- und Versicherungsgesetz wird angepasst
(ots)
Vaduz, 1. April (pafl) -
Im Rahmen seiner Mitgliedschaft im Europäischen Wirtschaftsraum ist Liechtenstein zur Umsetzung der Richtlinien über die Sanierung und Liquidation von Versicherungsunternehmen und von Kreditinstituten verpflichtet. Die Regierung hat einen Vernehmlassungsentwurf vorbereitet und Interessierten Kreisen zur Stellungnahme vorgelegt. Die Vernehmlassungsfrist dauert bis 28. Mai 2004. Der Vernehmlassungsentwurf kann von interessieren Personen in der Regierungskanzlei bezogen werden.
Die Richtlinien sehen Regelungen für grenzüberschreitende Sanierungs- und Liquidationsverfahren über Versicherungsunternehmen oder Kreditinstitute vor. Grund dafür ist die Tatsache, dass Banken und Versicherungsunternehmen aufgrund einer einzigen Bewilligung im gesamten Europäischen Wirtschaftsraum ihre Tätigkeiten ausüben dürfen und somit das jeweilige Unternehmen und seine Zweigstellen eine Einheit bilden.
Durch die Richtlinien soll sichergestellt werden, dass Sanierungsmassnahmen und Liquidationsverfahren über die Landesgrenzen hinaus wirksam sind. Dies bedeutet, dass es innerhalb des EWR nicht gleichzeitig mehrere Sanierungsmassnahmen oder Liquidationsverfahren parallel in mehreren Staaten geben wird, sondern für ein bestimmtes Versicherungsunternehmen oder Kreditinstitut nur ein einziges Verfahren in einem Staat. Das Verfahren findet in Liechtenstein statt, wenn der Bank oder dem Versicherungsunternehmen in Liechtenstein die Bewilligung erteilt worden ist. Um den Gläubigern die Geltendmachung ihrer Rechte und Forderungen im Rahmen einer ausländischen Sanierungsmassnahme oder eines Liquidationsverfahrens zu erleichtern, werden Verständigungspflichten der Behörden vorgesehen, die Forderungsanmeldung geregelt und die Position der Gläubiger von Versicherungsforderungen gestärkt.
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Ressort Justiz
Patricia Wildhaber
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