pafl: Korrektur: Landtagsgebäude: Klarstellung des Hochbauamtes
(ots)
Vaduz, 5. April (pafl) -
Das Hochbauamt ist mit der Projektleitung des Landtagsgebäudes beauftragt. Die organisatorische, fachliche und kostenmässige Begleitung dieses anspruchvollen Projektes ist wesentlich komplexer und aufwändiger als ursprünglich geplant. Es ist dem Hochbauamt wichtig, mit nachstehenden Angaben zur Information der Bevölkerung beitragen zu können:
Das Projekt ist das Ergebnis eines internationalen Architekturwettbewerbes, der im Jahre 2001 abgeschlossen worden ist. Das erstrangierte Projekt stammt von Architekt Hansjörg Göritz aus Hannover, dem anschliessend von der Regierung die weitere Planung übertragen worden ist. Die Ausführungsplanung und die örtliche Bauleitung obliegt dem Schaaner Architekten Florin Frick. Das Projekt des Landtagsgebäudes umfasst nicht nur die Bauten des Landtages, sondern die gesamte Umgebungs- und Platzgestaltung bis zur Aeulestrasse, eine Tiefgarage mit ca. 50 Parkplätzen sowie einen unterirdisch angeordneten und geschützten Bereich für den Landesführungsstab.
Die Kosten wurden vom Landtag bereits als Grundlage des Architekturwettbewerbes beschlossen und betragen einschliesslich der inzwischen eingetretenen Bauteuerung 43'125'000.00 Franken. Die Weiterentwicklung des Projektes hat diese Kosten einschliesslich einer angemessenen Kostenrisikoreserve zu garantieren. Es liegt in der fachlichen Verpflichtung des Hochbauamtes, dafür zu sorgen, dass diese Kosten in jedem Fall eingehalten werden. Um dieses Ziel auch tatsächlich zu garantieren, hat das Hochbauamt vom Architekten und den zugehörigen Fachplanern verschiedene Projektänderungen und Kostenreduktionen verlangt. Diese Massnahmen haben zu einer Planungs- und Bauverzögerung geführt. Der aktuelle Kostenvoranschlag, der aufgrund der sehr vertieften Planungs- und Kostenerkenntnisse nun fachlich fundiert ist, beträgt 42 Mio. Franken. Somit ist eine Kostensicherheit von etwas mehr als 1 Mio. Franken nachgewiesen. Im Weiteren wurde ein Kostensicherungsprogramm gewählt, das in den kommenden Planungs- und Ausführungsschritten jeweils Kostennachweise und Eingriffsmöglichkeiten der Bauherrschaft gewährleisten wird.
Keine Kostenüberschreitung und kein Baustop
Weder eine Kostenüberschreitung noch ein Baustop des Projektes stehen zur Diskussion. Diese Begriffe sind falsch. Es ist im Gegenteil die Aufgabe der verantwortungsvollen Projektbegleitung des Hochbauamtes, dass mit sorgfältig geprüfter Planung sowie gesicherten Kosten ein Baustop oder gar eine Kreditüberschreitung mit Garantie vermieden werden können.
Baubeginn Hochbauarbeiten Ende April
Der Baubeginn ist für Ende April 2004 geplant. Die diesbezüglichen Aufträge für den Aushub, vorbereitende Arbeiten, für die Pfählung und für die Baumeisterarbeiten des Untergeschosses sind vergeben. Die diesbezüglichen Planungsarbeiten sind soweit fortgeschritten und (gesamthaft) koordiniert, dass dieser offizielle Beginn der eigentlichen Hochbauarbeiten auf Ende April 2004 gesichert ist.
Der Bauabschluss ist so geplant, dass die wesentlichen Arbeiten am Landtagsgebäude und an der Umgebungsgestaltung bis Ende 2006 abgeschlossen sind. Es ist dem Hochbauamt zusammen mit allen am Projekt beteiligten Planern ein wichtiges Anliegen, diesen Termin im Hinblick auf die dann stattfindenden Feierlichkeiten zum Jahrestag "200 Jahre Souveränität des Fürstentums Liechtenstein" einzuhalten. Die offizielle Inbetriebnahme des Landtagsgebäudes wird anlässlich der Landtagseröffnung im Frühjahr 2007 vorgenommen werden. Dieser Terminplan ist mit Blick auf die besondere Architektur und Bauweise dieses Projektes ehrgeizig und bedarf den vollen Einsatz aller am Projekt Beteiligten.
Das Hochbauamt wird periodisch über den weiteren Fortgang des Projektes berichten, um auch künftig zu einer möglichst objektiven und sachgerechten Information der Bevölkerung beizutragen.
Kontakt:
Ressort Bauwesen
Norman Hoop
Tel.: +423/236 60 20