pafl: Neues Dienstrecht für Lehrpersonen
(ots)
Vaduz, 7. April (pafl) -
An ihrer Sitzung vom 6. April 2004 hat die Regierung drei Verordnungen zum Vollzug des neuen Lehrerdienstgesetzes erlassen. Im Mittelpunkt steht dabei die neue Lehrerdienstverordnung. Damit kann das neue Dienstrecht fristgerecht am 1. August 2004 in Kraft treten.
Im Wesentlichen beinhaltet das neue Lehrerdienstrecht die folgenden Neuerungen:
- Teilzeit- wird Vollzeitarbeit rechtlich gleichgestellt; - Kindergärtnerinnen werden neu zu Landesangestellten - damit werden sie den Lehrpersonen rechtlich gleichgestellt; - ein integraler Stellenplan über alle Lehrerstellen wird neu eingeführt; - die für eine Anstellung erforderliche Qualifikation ist exakt definiert; - der Berufseinführung wird mehr Aufmerksamkeit geschenkt; - die Weiterbildung wird stärker in den Dienst der Qualitätssicherung gestellt; - neu an die Pflichtlektionenzahl anrechenbar ist die Tätigkeit von Lehrpersonen, welche Klassen leiten; - bei der Anrechnung der Tätigkeit von Schulleiterinnen und Schulleitern wird ein einheitlicheres System für alle Schularten eingeführt; - zur Vermeidung von Unterrichtsausfall werden klarere Regeln eingeführt; - die Altersentlastung wird neu auch Lehrpersonen in Teilzeitfunktion zugänglich gemacht; - die Nebenbeschäftigung von Lehrpersonen wird klaren Regeln unterworfen,
Zu den Neuerungen konnten die einzelnen Schulen und Kindergärten im Rahmen eines Vernehmlassungsverfahrens Stellung nehmen. Anschliessend wurden Hearings mit den Schulleiterkonferenzen der Primar- und der Sekundarstufe, den Kindergartenleiterinnen und den Präsidentinnen und Präsidenten der Gemeindeschulräte durchgeführt. An diesen beteiligten sich auch Regierungschef Otmar Hasler und Regierungschef-Stellvertreterin Rita Kieber-Beck.