pafl: Änderung im Statistikgesetz
(ots)
Vaduz, 14. April (pafl) -
Die Regierung hat einen Bericht und Antrag zur Abänderung des Statistikgesetzes zuhanden des Landtags verabschiedet. Gegenstand der Vorlage ist die Übernahme von zwei Verordnungen in das EWR-Abkommen. Liechtenstein ist gemäss den Beschlüssen 12/2004 und 13/2004 des Gemeinsamen EWR-Ausschusses zu einer reduzierten statistischen Erhebung des Eisenbahnverkehrs verpflichtet, denn verschiedene Anhänge der EG-Verordnung sind für Liechtenstein nicht relevant.
Die von der Regierung vorgeschlagene Gesetzesänderung ergänzt den Anhang des Statistikgesetzes mit dem Punkt "Transportstatistik". Damit erhält die Regierung die Kompetenz, die Erstellung einer Transportstatistik anzuordnen.
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