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Fürstentum Liechtenstein

pafl: Wohnbauförderungsgesetz wird angepasst

(ots)

Vaduz, 21. April (pafl) – Die Regierung hat einen Bericht und Antrag zur Abänderung des Gesetzes über die Förderung des Wohnungsbaues zuhanden des Landtags verabschiedet. Mit der gleichen Vorlage wird auch das Beschwerdekommissionsgesetz abgeändert. Die Regierungsvorlage orientiert sich dabei an Grundsätzen, die mit der Liechtensteinischen Ingenieur- und Architektenvereinigung, dem Referendumskomitee, dem Bankenverband und der Revisionsgesellschaft erarbeitet wurden.

Die Vorlage enthält unter anderem folgende wesentlichen Änderungen 
gegenüber dem heutigen Recht:
Die Kommission für Wohnbauförderung wird abgeschafft. Anstelle 
dieser Kommission entscheidet künftig das Amt für Wohnungswesen über 
die Ausrichtung der Förderungsbeiträge. Es wird vom Kubikmeter- auf 
das Quadratmetersystem gewechselt sowie eine minimale und maximale 
Nettowohnfläche festgelegt. Die Anlagekostenbegrenzung wird 
abgeschafft. Die Subvention für verdichtete Überbauung wird gemäss 
Regierungsvorlage durch Darlehen ersetzt. Für Objekte in 
verdichteter Überbauung sind daher künftig höhere Darlehen 
vorgesehen.
Die Kontrollvorschriften werden anderseits auf das unbedingt 
Notwendige beschränkt. Die Eigenverantwortung der Förderungsnehmer 
und der Banken wird dadurch stärker gefordert. Beschwerden gegen 
Entscheidungen des Amtes für Wohnungswesen werden nicht mehr von der 
Regierung sondern von der Beschwerdekommission für 
Verwaltungsangelegenheiten bearbeitet.
Mit dieser Gesetzesrevision werden die jährlich im Rahmen der 
Wohnbauförderung zur Verfügung zu stellenden Mittel in etwa gleich 
hoch bleiben. Aufgrund der Reduktion der Kontrollvorschriften kann 
beim Amt für Wohnungswesen künftig eine Stelle eingespart werden.
Die geplante Neuausrichtung der Wohnbauförderung wurde im Rahmen 
einer breiten Vernehmlassung in praktisch allen Stellungnahmen 
begrüsst.

Kontakt:

Regierungssekretär
Norbert Hemmerle
Tel.: +423/236 60 06

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