pafl: Wohnbauförderungsgesetz wird angepasst
(ots)Vaduz, 21. April (pafl) Die Regierung hat einen Bericht und Antrag zur Abänderung des Gesetzes über die Förderung des Wohnungsbaues zuhanden des Landtags verabschiedet. Mit der gleichen Vorlage wird auch das Beschwerdekommissionsgesetz abgeändert. Die Regierungsvorlage orientiert sich dabei an Grundsätzen, die mit der Liechtensteinischen Ingenieur- und Architektenvereinigung, dem Referendumskomitee, dem Bankenverband und der Revisionsgesellschaft erarbeitet wurden.
Die Vorlage enthält unter anderem folgende wesentlichen Änderungen gegenüber dem heutigen Recht:
Die Kommission für Wohnbauförderung wird abgeschafft. Anstelle dieser Kommission entscheidet künftig das Amt für Wohnungswesen über die Ausrichtung der Förderungsbeiträge. Es wird vom Kubikmeter- auf das Quadratmetersystem gewechselt sowie eine minimale und maximale Nettowohnfläche festgelegt. Die Anlagekostenbegrenzung wird abgeschafft. Die Subvention für verdichtete Überbauung wird gemäss Regierungsvorlage durch Darlehen ersetzt. Für Objekte in verdichteter Überbauung sind daher künftig höhere Darlehen vorgesehen.
Die Kontrollvorschriften werden anderseits auf das unbedingt Notwendige beschränkt. Die Eigenverantwortung der Förderungsnehmer und der Banken wird dadurch stärker gefordert. Beschwerden gegen Entscheidungen des Amtes für Wohnungswesen werden nicht mehr von der Regierung sondern von der Beschwerdekommission für Verwaltungsangelegenheiten bearbeitet.
Mit dieser Gesetzesrevision werden die jährlich im Rahmen der Wohnbauförderung zur Verfügung zu stellenden Mittel in etwa gleich hoch bleiben. Aufgrund der Reduktion der Kontrollvorschriften kann beim Amt für Wohnungswesen künftig eine Stelle eingespart werden.
Die geplante Neuausrichtung der Wohnbauförderung wurde im Rahmen einer breiten Vernehmlassung in praktisch allen Stellungnahmen begrüsst.
Kontakt:
Regierungssekretär
Norbert Hemmerle
Tel.: +423/236 60 06