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Fürstentum Liechtenstein

pafl: Verantwortung neu ordnen: sinnvolle Entflechtung bei den Aufgaben von Land und Gemeinden

(ots)

Vaduz, 28. April (pafl) -

Die Regierung hat anlässlich
ihrer Sitzung vom 27. April 2004 beschlossen, die Vernehmlassung für 
die Aufgabenentflechtung zwischen Land und Gemeinden einzuleiten. 
Den betroffenen Kreisen wird damit Gelegenheit gegeben, bis zum 16. 
Juli 2004 zu dem Entwurf für eine Neuregelung der Aufgabenverteilung 
sowie der Finanzverflechtung zwischen Land und Gemeinden Stellung zu 
nehmen. Land und Gemeinden waren im März 2003 übereingekommen, die 
bisherige Praxis der Aufgabenzuordnung im Hinblick auf die 
Zweckmässigkeit und Effizienz der Aufgabenerfüllung sowie die 
Zuweisung der Verantwortlichkeiten zu überprüfen und zu entflechten.
Verantwortungen klar zuordnen – Kompetenzen neu verteilen
„Allgemeine Zielsetzung des Vernehmlassungsberichtes ist die 
deutliche Zuweisung der Verantwortlichkeiten von Land und Gemeinden, 
die in Zukunft klarer zu erkennen sein sollen, sowie eine 
sachgerechte Neuordnung der Finanzbeziehungen“, so Regierungschef 
Otmar Hasler. Insgesamt soll das Projekt kostendämpfend wirken und 
zu Lösungen führen, welche im Interesse der Einwohnerinnen und 
Einwohner sind. Bisher sind Land und Gemeinden bei einer Reihe 
öffentlicher Aufgaben verflochten. Die Finanzierung dieser Aufgaben 
erfolgt gemeinsam und/oder beide Ebenen sind in den 
Entscheidungsprozess mit eingebunden. Dies führt zu einem höheren 
administrativen Aufwand in der Entscheidungsfindung, der 
Budgetierung, der Abrechnung, usw. Bei dieser Art der Aufgaben- und 
Kostenteilung besteht die Gefahr, dass für einzelne Projekte 
unbefriedigende Lösungen resultieren, da keine der involvierten 
Ebenen die Gesamtkosten zu tragen hat.
Entflechten wo möglich - Zusammenwirken wo nötig
Eine Arbeitsgruppe mit Vertretern des Landes und der Gemeinden 
hat in einem ersten Schritt eine Vielzahl von Aufgabenbereichen wie 
z.B. Sicherheit, Bildung, Kultur, Gesundheit, Soziales oder Verkehr 
untersucht und für viele Sachbereiche Vorschläge für eine 
Neuregelung ausgearbeitet. Mit der Realisierung der Vorschläge aus 
der ersten Projektphase sollen die mit der Aufgabenentflechtung 
entstehenden administrativen Erleichterungen und klaren 
Aufgabenzuweisungen zu einem möglichst baldigen Zeitpunkt dem 
Landtag zur Umsetzung vorgeschlagen werden. Da der Saldo der 
finanziellen Lastenverschiebung aus den jetzt vorgeschlagenen 
Massnahmen der Aufgabenentflechtung im Vergleich zu den 
Gesamtausgaben von Land und Gemeinden relativ gering ist, hat sich 
die Regierung auf Empfehlung der Arbeitsgruppe dazu entschlossen, zu 
dem ersten Projektteil der Aufgabenentflechtung unabhängig vom 
zweiten Projektteil eines neuen Finanzzuweisungssystems eine 
Vernehmlassung durchzuführen.
Finanzielle Auswirkungen
In einem zweiten Schritt wird die Arbeitsgruppe Anpassungen der 
Finanzzuweisungen des Landes an die Gemeinden vorschlagen, damit für 
die jetzt klarer getrennten Aufgabenreiche auch die notwendigen 
finanziellen Mittel zur Verfügung stehen. Ziel ist die Erarbeitung 
eines bedarfsorientierten Finanzzuweisungssystems an die Gemeinden. 
Eine Entflechtung der Zuständigkeiten, Aufgaben und 
Finanzverantwortlichkeiten von Land und Gemeinden erfordert eine 
Diskussion über die Höhe der dafür notwendigen Mittel, die den 
Gemeinden über Subventionen, prozentual festgelegte Steueranteile 
und nicht zweckgebundene Finanzzuweisungen insgesamt zufliessen. Die 
Neugestaltung der Mittelfestlegung soll sich am tatsächlichen 
Finanzbedarf orientieren und Leistungsanstrengungen der Gemeinden 
durch Kosteneinsparungen oder Hebung des Steuersubstrats nicht 
bestrafen.
Aufgaben- und Ausgabenkompetenzen zusammenführen
Eine weitgehende Entflechtung der Aufgaben trägt dazu bei, die 
Gesamtkosten für alle Beteiligten tendenziell zu senken, den 
administrativen Aufwand für die Budgetierung und die Abrechnung zu 
vermindern sowie eine schnellere Projekteinleitung zu ermöglichen. 
Auch führt sie zu einer klaren Regelung der Verantwortung für die 
Erfüllung einer öffentlichen Aufgabe und deren Finanzierung. Der 
Grundsatz „wer zahlt befiehlt“ soll möglichst weitgehend umgesetzt 
werden.
Handlungsautonomie und Eigenverantwortung stärken
Eine Aufgabenentflechtung zwischen den beiden staatlichen Ebenen 
führt insgesamt zu einer Stärkung der Eigenverantwortung und der 
Eigenständigkeit der Gemeinden in der Wahrnehmung öffentlicher 
Aufgaben und reduziert die staatliche Kontrolle. Bei allen 
Änderungsvorschlägen sollte jedoch bedacht werden, dass Aufgaben und 
Ausgaben zusammengehören und es daher Ziel sein muss, diese besser 
zusammenzuführen als bisher: Wer Aufgaben übernimmt, muss sie 
bezahlen können, wer über Massnahmen entscheidet, soll ihre 
Finanzierung sicherstellen. Nur dann kann auch eine Entflechtung von 
Aufgaben gelingen. Nur so wird auch die nötige demokratische 
Transparenz erreicht, betont Regierungschef Otmar Hasler: „Die 
Bürger und Einwohner sollten nach Abschluss der Aufgabenentflechtung 
die Entscheidungen des Landes und der Gemeinden über Ausgaben und 
Einnahmen eindeutiger und leichter als bisher nachvollziehen 
können.“ Mit anderen Worten: Sie werden besser erkennen können, wer 
von ihnen Geld verlangt und wofür es ausgegeben wird.

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