pafl: Verantwortung neu ordnen: sinnvolle Entflechtung bei den Aufgaben von Land und Gemeinden
(ots)
Vaduz, 28. April (pafl) -
Die Regierung hat anlässlich ihrer Sitzung vom 27. April 2004 beschlossen, die Vernehmlassung für die Aufgabenentflechtung zwischen Land und Gemeinden einzuleiten. Den betroffenen Kreisen wird damit Gelegenheit gegeben, bis zum 16. Juli 2004 zu dem Entwurf für eine Neuregelung der Aufgabenverteilung sowie der Finanzverflechtung zwischen Land und Gemeinden Stellung zu nehmen. Land und Gemeinden waren im März 2003 übereingekommen, die bisherige Praxis der Aufgabenzuordnung im Hinblick auf die Zweckmässigkeit und Effizienz der Aufgabenerfüllung sowie die Zuweisung der Verantwortlichkeiten zu überprüfen und zu entflechten.
Verantwortungen klar zuordnen Kompetenzen neu verteilen
Allgemeine Zielsetzung des Vernehmlassungsberichtes ist die deutliche Zuweisung der Verantwortlichkeiten von Land und Gemeinden, die in Zukunft klarer zu erkennen sein sollen, sowie eine sachgerechte Neuordnung der Finanzbeziehungen, so Regierungschef Otmar Hasler. Insgesamt soll das Projekt kostendämpfend wirken und zu Lösungen führen, welche im Interesse der Einwohnerinnen und Einwohner sind. Bisher sind Land und Gemeinden bei einer Reihe öffentlicher Aufgaben verflochten. Die Finanzierung dieser Aufgaben erfolgt gemeinsam und/oder beide Ebenen sind in den Entscheidungsprozess mit eingebunden. Dies führt zu einem höheren administrativen Aufwand in der Entscheidungsfindung, der Budgetierung, der Abrechnung, usw. Bei dieser Art der Aufgaben- und Kostenteilung besteht die Gefahr, dass für einzelne Projekte unbefriedigende Lösungen resultieren, da keine der involvierten Ebenen die Gesamtkosten zu tragen hat.
Entflechten wo möglich - Zusammenwirken wo nötig
Eine Arbeitsgruppe mit Vertretern des Landes und der Gemeinden hat in einem ersten Schritt eine Vielzahl von Aufgabenbereichen wie z.B. Sicherheit, Bildung, Kultur, Gesundheit, Soziales oder Verkehr untersucht und für viele Sachbereiche Vorschläge für eine Neuregelung ausgearbeitet. Mit der Realisierung der Vorschläge aus der ersten Projektphase sollen die mit der Aufgabenentflechtung entstehenden administrativen Erleichterungen und klaren Aufgabenzuweisungen zu einem möglichst baldigen Zeitpunkt dem Landtag zur Umsetzung vorgeschlagen werden. Da der Saldo der finanziellen Lastenverschiebung aus den jetzt vorgeschlagenen Massnahmen der Aufgabenentflechtung im Vergleich zu den Gesamtausgaben von Land und Gemeinden relativ gering ist, hat sich die Regierung auf Empfehlung der Arbeitsgruppe dazu entschlossen, zu dem ersten Projektteil der Aufgabenentflechtung unabhängig vom zweiten Projektteil eines neuen Finanzzuweisungssystems eine Vernehmlassung durchzuführen.
Finanzielle Auswirkungen
In einem zweiten Schritt wird die Arbeitsgruppe Anpassungen der Finanzzuweisungen des Landes an die Gemeinden vorschlagen, damit für die jetzt klarer getrennten Aufgabenreiche auch die notwendigen finanziellen Mittel zur Verfügung stehen. Ziel ist die Erarbeitung eines bedarfsorientierten Finanzzuweisungssystems an die Gemeinden. Eine Entflechtung der Zuständigkeiten, Aufgaben und Finanzverantwortlichkeiten von Land und Gemeinden erfordert eine Diskussion über die Höhe der dafür notwendigen Mittel, die den Gemeinden über Subventionen, prozentual festgelegte Steueranteile und nicht zweckgebundene Finanzzuweisungen insgesamt zufliessen. Die Neugestaltung der Mittelfestlegung soll sich am tatsächlichen Finanzbedarf orientieren und Leistungsanstrengungen der Gemeinden durch Kosteneinsparungen oder Hebung des Steuersubstrats nicht bestrafen.
Aufgaben- und Ausgabenkompetenzen zusammenführen
Eine weitgehende Entflechtung der Aufgaben trägt dazu bei, die Gesamtkosten für alle Beteiligten tendenziell zu senken, den administrativen Aufwand für die Budgetierung und die Abrechnung zu vermindern sowie eine schnellere Projekteinleitung zu ermöglichen. Auch führt sie zu einer klaren Regelung der Verantwortung für die Erfüllung einer öffentlichen Aufgabe und deren Finanzierung. Der Grundsatz wer zahlt befiehlt soll möglichst weitgehend umgesetzt werden.
Handlungsautonomie und Eigenverantwortung stärken
Eine Aufgabenentflechtung zwischen den beiden staatlichen Ebenen führt insgesamt zu einer Stärkung der Eigenverantwortung und der Eigenständigkeit der Gemeinden in der Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben und reduziert die staatliche Kontrolle. Bei allen Änderungsvorschlägen sollte jedoch bedacht werden, dass Aufgaben und Ausgaben zusammengehören und es daher Ziel sein muss, diese besser zusammenzuführen als bisher: Wer Aufgaben übernimmt, muss sie bezahlen können, wer über Massnahmen entscheidet, soll ihre Finanzierung sicherstellen. Nur dann kann auch eine Entflechtung von Aufgaben gelingen. Nur so wird auch die nötige demokratische Transparenz erreicht, betont Regierungschef Otmar Hasler: Die Bürger und Einwohner sollten nach Abschluss der Aufgabenentflechtung die Entscheidungen des Landes und der Gemeinden über Ausgaben und Einnahmen eindeutiger und leichter als bisher nachvollziehen können. Mit anderen Worten: Sie werden besser erkennen können, wer von ihnen Geld verlangt und wofür es ausgegeben wird.