pafl: Liechtenstein unterstützt den Internationalen Strafgerichtshof
(ots)Beitritt zum Übereinkommen über die Vorrechte und Immunitäten
Die Regierung unterbreitet dem Landtag den Bericht und Antrag betreffend das Übereinkommen vom 9. September 2002 über die Vorrechte und Immunitäten des Internationalen Strafgerichtshofs (International Criminal Court, ICC). Der Strafgerichtshof und sein Personal sowie andere Verfahrensbeteiligte sollen Vorrechte und Immunitäten erhalten, wie sie üblicherweise den Leitern diplomatischer Missionen zukommen. Für weitere Personengruppen - Mitarbeiter des ICC sowie Anwälte, Sachverständige, Opfer und Zeugen wird sichergestellt, dass sie als Verfahrensbeteiligte ihre mit dem ICC zusammenhängenden Rechte und Pflichten ungehindert wahrnehmen können. Dadurch unterstützt das Übereinkommen die effektive und uneingeschränkte Funktionsfähigkeit des ICC.
Das Übereinkommen ist noch nicht in Kraft getreten, weil die erforderliche Anzahl von zehn Vertragsstaaten noch nicht erreicht werden konnte. Da die Umsetzung des Römer Statuts ohne Einhaltung des Übereinkommens über die Vorrechte und Immunitäten nur eingeschränkt möglich wäre, wird die Ratifikation des Letzteren von allen Vertragsstaaten des Römer Statuts erwartet. Liechtenstein ist seit dem 1. Juli 2002 Vertragspartei des Römer Statuts.
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