pafl: Europarat beschliesst Drittes Gipfeltreffen in Warschau und verabschiedet einschneidende Änderungen für den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte
(ots)
Vaduz, 13. Mai (pafl) -
Aussenminister Ernst Walch beglückwünschte die 10 neuen EU-Mitglieder zum historischen Ereignis der Erweiterung vom 1. Mai 2004. Durch diese EU-Erweiterung verschwindet der grösste Teil der Trennung, die in den Jahren nach dem Zweiten Weltkrieg über Europa verhängt wurde. Es wäre sehr zu bedauern, wenn künftig neue Trennlinien in Europa entstehen würden. Mit diesen Worten betonte Aussenminister Walch die weiterhin besondere Bedeutung des Europarats und insbesondere auch die des dritten Gipfeltreffens, an welchem die künftige Rolle des Europarats bestätigt werden soll. Das Dritte Gipfeltreffen wird auf Einladung der Regierung Polens voraussichtlich im Mai 2005 in Warschau stattfinden.
Mit den Aussenministern der anderen Mitgliedstaaten erörterte Aussenminister Walch an der 114. Session des Ministerkomitees des Europarats am 12. und 13. Mai 2004 die gesamteuropäische Rolle des Europarats. Die Minister bekräftigten ihren Willen, dass die EU- Erweiterung nicht zu neuen Trennungslinien in Europa zwischen EU- Staaten und Nicht-EU-Mitgliedern führen werde. Dem Europarat komme insoweit eine Brückenfunktion zu. Seine Aufgabe müsse es bleiben, auf fast allen Gebieten Normen für ganz Europa zu setzen. Das im nächsten Jahr unter polnischem Vorsitz in Warschau stattfindende Gipfeltreffen der Staats- und Regierungschefs der 45 Europaratsländer soll helfen, die Rolle des Europarats gegenüber der erweiterten EU sowie der OSZE festzuschreiben und sich dafür einzusetzen, dass die EU, nachdem ihre Verfassung ebenfalls Menschenrechte formuliert, dem System der Europäischen Menschenrechtskonvention des Europarats beitritt und keine konkurrierende Gerichtsbarkeit aufbaut.
Die Minister nahmen mit gewisser Sorge die zahlreichen, noch ungelösten Konflikte in Europa (in Tschetschenien, im Kaukasus, in Moldawien und auf dem Balkan) zur Kenntnis und betonten die Notwendigkeit gewaltfreier Lösungen auf der Grundlage des Völkerrechts und der Menschenrechte. Der Europarat soll seinen Beitrag bei der Konfliktlösung leisten.
Ein wichtiger Tagesordnungspunkt war die Reform des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, der in der Flut der Beschwerden zu ertrinken droht. Ein Zusatzprotokoll Nr. 14 zur Europäischen Menschenrechtskonvention, mit dem die Arbeitsweise des Gerichtshofs verbessert werden soll, wurde von den Ministern verabschiedet. Die Minister unterstrichen auch die Notwendigkeit, durch die Einrichtung von Vermittlern (sog. Ombudsmännern) in den Mitgliedsstaaten behauptete Menschenrechtsverletzungen schon im Vorfeld untersuchen und schlichten zu lassen. Auch die Gerichte in den einzelnen Ländern müssten mehr als bisher die Konvention und die Rechtsprechung des Gerichtshofs in Strassburg beachten, damit nicht mehr so viele Beschwerden bis nach Strassburg gelangen. Die Minister würdigten auch die Arbeit des Menschenrechtskommissars des Europarats, die dazu beiträgt, die menschenrechtliche Situation in den Mitgliedsländern zu verbessern.
Die Minister diskutierten auch über den Beitrag des Europarats zum weltweiten Kampf gegen den Terrorismus. Verschiedene Europaratsübereinkommen zielen auf bessere Zusammenarbeit im Kampf gegen Terrorismus und Austrocknung der Geldquellen der Terroristen. Überlegungen, diese Vereinbarungen noch effizienter zu gestalten, sind im Gange. Ferner bestand Einigkeit darüber, dass sich der Kampf gegen den Terrorismus in keiner Weise gegen den Islam und gegen moslemische Mitbürger richtet, mit denen ein interreligiöser und interkultureller Dialog zu pflegen sei, der aber über die geistigen Eliten hinaus mit Hilfe der Medien auch die breite Masse erfassen müsse.
Mit Befriedigung nahmen weiters die Minister Berichte über die Bemühungen des Europarats zur Unterbindung des Menschenhandels und zur Bekämpfung des organisierten Verbrechens zur Kenntnis.