pafl: Internationaler Tag der Familie
(ots)Vaduz, 14. Mai (pafl) Am Samstag, 15. Mai 2004, findet der internationale Tag der Familie zum zehnten Mal statt. Auch wird in diesem Jahr weltweit das 10. Jubiläum des UN - International Year of the Family begangen. Die Vereinten Nationen fordern die nationalen Regierungen auf, dieses Ereignis zum Anlass zu nehmen auf familienpolitische Errungenschaften zurückzublicken, dabei die Unterstützungsangebote und Leistungen für Familien auf etwaige Mängel zu überprüfen, sowie gegebenenfalls entsprechende Massnahmen vorzuschlagen.
Im Jahr 1994 wurden zahlreiche Veranstaltungen zu diesem Anlass durchgeführt sowie der Familienbericht (Bericht der Regierung zur Familienpolitik in Liechtenstein) verfasst, in welchem zahlreiche familienpolitische und -unterstützende Angebote sowie notwendige Verbesserungen aufgezeigt wurden.
Die Anzahl der Eheschliessungen und die der Geburten im Verhältnis zur Wohnbevölkerung haben abgenommen. Die Scheidungsrate hingegen hat zugenommen, ebenso ist das durchschnittliche Heiratsalter sowie das Alter der Mütter zum Zeitpunkt der Geburt des ersten Kindes leicht angestiegen. Die Anzahl der Patchwork-Familien und der Ein- Eltern-Familien ist ebenfalls angewachsen. Dazu kommt die Berufstätigkeit von Frauen, die in den letzten Jahrzehnten stark zugenommen hat. Mehrheitlich sind es jedoch nach wie vor die Frauen, die Erziehungs- und Erwerbsarbeit miteinander vereinbaren müssen. Unter dem Eindruck dieser Doppelbelastung sind nur ein oder zwei Kinder verkraftbar und manche Frauen entscheiden sich deshalb auch gegen Kinder. Immer noch wenige Männer sind bereit oder haben die Möglichkeit, ihre Berufstätigkeit so einzurichten, dass sie sich auch in der Erziehungsarbeit nicht nur qualitativ, sondern auch quantitativ einbringen können.
Der Familienbericht von 1994 hat zahlreiche familienfreundliche Massnahmen vorgeschlagen, von denen inzwischen viele umgesetzt wurden.
Im Sinne einer finanziellen Entlastung (Lastenausgleich) für einkommensschwächere aber auch besser verdienende Familien wurden inzwischen einige Massnahmen getroffen. Erhöhte Kinderzulagen und Steuerfreibeträge sowie Erziehungsgutschriften bei der Rentenberechnung kommen allen Familien zu Gute. Einkommensschwächere Familien erhalten zusätzlich Mietbeihilfe und bei Bedarf finanzielle Unterstützung betreffend Krankenkassenbeiträge und Kinderbetreuungskosten. Alleinerziehende Elternteile erhalten ausserdem eine Alleinerziehendenzulage.
Seit kurzem gesetzlich geregelt und vom Arbeitgeber zu bezahlen sind die Pflegetage, welche im Fall der Krankheit eines Familienmitglieds in Anspruch genommen werden können (bis zu 3 Tage pro Pflegefall).
Die ausserhäuslichen Betreuungs- und Freizeitangebote für Kinder und Jugendliche haben sich vervielfacht und sich den gesellschaftlichen Bedürfnissen angepasst. Am eindrucksvollsten hat sich das Angebot in der offenen Jugendarbeit erweitert. Hatten 1994 lediglich Schaan und Vaduz professionell betreute Jugendtreffs, sind diese inzwischen in jeder Gemeinde zu finden. Ähnlich gut, dennoch nicht flächendeckend, sind die Angebote der Tagesbetreuung von Kindern (Kindertagesstätten). Im Jahr 1994 gab es drei Kindertagesstätten in Schaan, Balzers und Eschen sowie die damals noch von den Gemeinden geführten Kinderhorte Vaduz und Triesen. Diese werden inzwischen durch drei weitere Einrichtungen in Gamprin, Planken und Vaduz (KITA der Landesverwaltung) ergänzt.
Es lässt sich feststellen, dass nach wie vor Wartelisten für Betreuungsplätze bestehen, die aber in den letzten Jahren verkürzt werden konnten. Für berufstätige Eltern können sich in bestimmten Situationen Engpässe bezüglich Mittagsbetreuung sowie bei der Betreuung ihrer Kinder während den langen Schulferien ergeben. Die Kindergartenzeiten sind für viele berufstätige Mütter ungünstig. Auch Familien in besonderen Situationen, wie Alleinerziehende oder Eltern mit behinderten Kindern, haben spezielle Bedürfnisse. Für die Vereinbarkeit von Beruf und Familie und für die berufliche Chancengleichheit erweist sich die ausserhäusliche Betreuung als eine zentrale Voraussetzung. Eine eingehendere Situations- und Bedürfnisabklärung zur ausserhäuslichen Betreuung ist dieses Jahr geplant.
Zur Gewährleistung der Qualität in der ausserhäuslichen Betreuung, wurde eine gesetzliche Grundlage zur Qualitätssicherung geschaffen. Dies geschah 2002 mit dem Pflegebewilligungsgesetz, demgemäss sowohl private Pflegeverhältnisse als auch Einrichtungen, die Kinder betreuen, bewilligungspflichtig sind. Das Amt für Soziale Dienste nimmt die Aufsicht wahr. Generell wurde bei der Überprüfung der Einrichtungen eine hohe Qualität festgestellt.
Die angekündigte Erweiterung des Mutterschutzes von 16 auf 20 Wochen wurde längst umgesetzt. Die im Familienbericht angekündigte Prüfung, ob und in welcher Form ein bezahlter oder unbezahlter Elternurlaub in Liechtenstein eingeführt werden kann, ist inzwischen abgeschlossen. Seit kurzem ist gesetzlich geregelt, dass ein unbezahlter Elternurlaub von der Mutter bzw. dem Vater des Kindes - das Einverständnis des Arbeitgebers vorausgesetzt von bis zu drei Monaten bezogen werden kann.
Im Jahr 1999 wurde das Scheidungsrecht verbessert und den modernen Erfordernissen angepasst. So fällt die früher notwendige dreijährige Trennungsphase vor der Scheidung weg. Zudem ist eine gütliche Trennung ohne Schuldzuweisung sowie das gemeinsame Sorgerecht beider Elternteile für die Kinder möglich.
Bei Erziehungsschwierigkeiten innerhalb der Familie steht auch eine breitere Palette an Hilfen zur Verfügung. Neu ist insbesondere auch die Hilfestellung durch die Sozialpädagogische Familienbegleitung, die Ressourcen innerhalb der Familie unterstützen und damit oft eine Fremdplatzierung in eine stationäre Einrichtung verhindern kann.
Das zehnte Jubiläum des Jahres der Familie ist auch Anlass zu überprüfen, was spezielle Nöte oder Bedürfnisse sind. Familien sind aufgerufen, eine Rückmeldung zu geben, wie familienfreundlich sie Liechtenstein erleben und welche Verbesserungsvorschläge sich anbieten. Wer sich einen Überblick zu den verschiedenen Angeboten für Familien verschaffen möchte, kann die Broschüre Familienförderung in Liechtenstein beim Amt für Soziale Dienste anfordern. Rückmeldungen und Broschürenbestellungen werden erbeten unter: Nancy Barouk-Hasler, Kinder- und Jugenddienst, Amt für Soziale Dienste in Schaan.
Kontakt:
Amt für Soziale Dienste
Nancy Barouk-Hasler
Tel.: +423/236 72 43