pafl: Regierung erarbeitet Grundsatzerklärung zum Mobilfunk
(ots)Behandlung im Landtag nach überparteilichen Gesprächen
Die Regierung hat eine Grundsatzerklärung zum Mobilfunk ausgearbeitet. Diese soll der Bevölkerung, der Wirtschaft und insbesondere den Marktteilnehmern sowie Investoren als Orientierungshilfe dienen. Um derzeit laufenden überparteilichen Gesprächen zum Thema Mobilfunk nicht vorzugreifen, hat die Regierung beschlossen, dem Landtag die Grundsatzerklärung erst im September vorzulegen.
Die Regierung hat dem Landtag vergangenes Jahr eine Grundsatzerklärung zur Festnetz-Telefonie vorgelegt. Analog dazu wurde Anfang 2004 eine Grundsatzerklärung zum Mobilfunk erstellt, in welcher die Zielsetzung der nationalen Telekommunikationspolitik im Bereich des Mobilfunks dargelegt wird. Darin wird den Marktteilnehmern und den Mobilfunkbetreibern aufgezeigt, welche Stossrichtung die Regierung im Mobilfunk verfolgt. Zugleich dient die Grundsatzerklärung der Bevölkerung und der Wirtschaft als Orientierungshilfe.
Respekt vor überparteilichen Gesprächen
Obschon wir die Grundsatzerklärung eigentlich fertig gestellt haben, werden wir diese aus Respekt vor den derzeit laufenden überparteilichen Gesprächen zum Thema Mobilfunk erst im September dem Landtag vorlegen, erklärte Regierungschef-Stellvertreterin Rita Kieber-Beck.
In diesen überparteilichen Gesprächen, die Anfangs Mai begonnen haben, werden verschiedene Themen und Fragestellungen aus dem Mobilfunk-Bereich behandelt. Abklärungen, die sich aus diesen Gesprächen ergeben haben, werden einige Wochen in Anspruch nehmen, sodass der weitere Gesprächsverlauf sich über einen gewissen Zeitraum erstrecken wird.
Gemäss Regierungschef-Stellvertreterin Kieber-Beck würde es daher der Zielsetzung dieser Gespräche zuwider laufen, wenn die Grundsatzerklärung zum Mobilfunk vor Beendigung dieser Gespräche im Landtag behandelt würde auch wenn die Abklärungen, die sich aus den Gesprächen ergeben haben, nicht den eigentlichen Kern der Grundsatzerklärung betreffen.
Aufgrund dieser Überlegung wird die Grundsatzerklärung nicht bereits im Juni, sondern erst im September dem Landtag vorgelegt.
Kontakt:
Markus Biedermann
Mitarbeiter der Regierung
Ressort Verkehr und Kommunikation
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