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Fürstentum Liechtenstein

pafl: Wesentliche Änderungen im Tourismus-Gesetz

Vaduz, 26. Mai 2004 (pafl) -

(ots)

Neue Basis für Tourismus-Umlagen und effizienteres Hotelmeldeverfahren

Die Regierung hat einen Bericht und
Antrag zur Abänderung des Tourismus-Gesetzes zuhanden des Landtags 
verabschiedet. Ziel ist ein neues Finanzierungsmodell für die 
Tourismus-Umlagen sowie die Abänderung des Hotelmeldewesens.
Das neue Finanzierungsmodell für die Tourismus-Umlagen sieht vor, 
dass nur noch Betriebe abgabepflichtig sein sollen, die in einem 
besonderen Masse von der Tourismusförderung begünstigt sind. Durch 
eine Einteilung des Landes in drei Tourismus-Zonen werden die 
Abgaben jeweils der touristischen Bedeutung angepasst.
Bisherige Rahmenbedingungen für Tourismusfinanzierung
Nach der geltenden Gesetzeslage bezahlen die am Tourismus 
interessierten Geschäftsbetriebe zur Aufbringung der Mittel für die 
Tourismusförderung eine jährlich festzusetzende und einzuhebende 
Umlage. Bisher wurden die Tourismusumlagen so festgesetzt, dass 
unter Berücksichtigung der übrigen Einnahmen von Liechtenstein 
Tourismus, deren Kosten gedeckt werden konnten. Heute bezahlen rund 
2'900 Gewerbebetriebe Tourismus-Umlagen in unterschiedlicher Höhe. 
Diese Umlagenpflicht wurde schon mehrfach bestritten. Zuletzt hatte 
der Staatsgerichtshof in seinem Urteil vom 17. November 2003 den 
Artikel 15 des Tourismus-Gesetzes und die Tourismusverordnung wegen 
Verfassungswidrigkeit auf den 16. Juni 2004 aufgehoben. Aufgrund 
dieses Urteils muss nun für die Tourismus-Umlagen eine neue Basis 
festgelegt werden.
Neue Berechnungsbasis für Tourismusförderungsabgaben
Die Höhe der Tourismusförderungsabgabe ist neu vom 
mehrwertsteuerpflichtigen Umsatz und vom Standort eines Unternehmens 
abhängig und ist nach unten und oben begrenzt. Der Veranlagungssatz 
beträgt maximal 2.5 Promille, wobei der Minimalbetrag 200 Franken 
und der Maximalbetrag 3'000 Franken beträgt. Für einzelne Betriebe 
gelten besondere Pauschalabgaben, so zum Beispiel für jene mit einer 
Bewilligung zur Sonn- und Feiertagsöffnung. Grundsätzlich gilt, dass 
die Abgaben zukünftig nur noch von Unternehmen mit direktem Nutzen 
am Tourismus erhoben werden.
Gemeinden finanzieren Liechtenstein Tourismus vorerst nicht mit
In der Vernehmlassungsvorlage war neu zusätzlich ein 
Gemeindebeitrag vorgesehen, welcher sich nach der Anzahl Gastbetten 
und Gaststätten pro Gemeinde richtet. Die geplante Einteilung des 
Landes in drei Zonen, die unterschiedlich vom Tourismus betroffen 
sind, hätte auch hier entsprechende Berücksichtigung gefunden. 
Nachdem der Einbezug der Gemeinden bei den meisten Gemeinden auf 
Ablehnung gestossen ist (mit den Gemeinden Vaduz und Triesenberg 
bestehen bereits heute Kooperationsverträge), wird derzeit auf eine 
Beteiligung der Gemeinden verzichtet. Bei der sich derzeit in 
Ausarbeitung befindenden Aufgabenentflechtung von Land und Gemeinden 
soll diesem Umstand jedoch Rechnung getragen werden.
Weichenstellung zur Zukunftsfähigkeit von Liechtenstein Tourismus
Die Einnahmen durch die Tourismus-Umlagen, die vom Staat noch 
verdoppelt werden, bilden heute einen wesentlichen Bestandteil des 
Gesamtbudgets von Liechtenstein Tourismus.
Liechtenstein Tourismus leistet einen wesentlichen Beitrag zur 
Aufrechterhaltung bzw. zum Ausbau eines weiteren 
Wirtschaftsstandbeines unseres Landes, trägt zur positiven 
Imagebildung bei und unterstützt den Wirtschaftsstandort mit einer 
attraktiven Tourismusinfrastruktur, sowohl für die inländische 
Bevölkerung, als auch für ausländische Feriengäste und 
Geschäftsleute. Das soll auch in Zukunft so bleiben. Deshalb wird 
dem Landtag vorgeschlagen, dass das Land aufgrund der Einschränkung 
des abgabepflichtigen Kreises einen höheren jährlichen Beitrag 
(heute ca. CHF 450 000), welcher sich neu nach den Personal- und 
Verwaltungskosten von Liechtenstein Tourismus richtet, zugunsten 
Liechtenstein Tourismus bezahlt. Damit kommt die Regierung ihrer 
Zielsetzung nach, dass es für die Tourismusabgabe-Zahler trotz der 
Reduzierung der abgabepflichtigen Unternehmen grundsätzlich zu 
keiner massiven Erhöhung kommt und Liechtenstein Tourismus das 
Niveau seiner bisherigen finanziellen Mittel halten kann.
Regierung erhält griffiges Sanktionsinstrument bei Verletzungen der 
Hotel-Meldepflicht
Gleichzeitig mit den Änderungen über die Tourismus-Umlagen 
beinhaltet die Vorlage Änderungen betreffend das Hotelmeldewesen. 
Ziel des Vorschlags zur Gesetzesabänderung ist die Verlagerung der 
Zuständigkeit für die Bestrafung von Beherbergern, die vorsätzlich 
gegen die Meldepflicht an die Landespolizei verstossen, vom 
Landgericht zur Verwaltung hin.
Meldepflichtbestimmungen zu wenig eingehalten
Der Vollzug des Hotelmeldewesens bereitet Probleme seit diese 
Pflicht 1971 im Fremdenverkehrsgesetz festgeschrieben wurde. Die 
landespolizeilichen Meldezettel werden oft gar nicht ausgefüllt oder 
fehlerhaft und verspätet an die Landespolizei übermittelt. Dies 
führte dazu, dass das für die polizeiliche Fahndung wertvolle 
Hotelmeldewesen in der Praxis nie richtig umgesetzt und vollzogen 
wurde.
Verwaltung erhält Bussenkompetenz
Unter Leitung des Ressorts Wirtschaft wurde zusammen mit 
Vertretern der Sektion Gastronomie der Gewerbe- und 
Wirtschaftskammer, der Abteilung Statistik des Amtes für 
Volkswirtschaft, von Liechtenstein Tourismus, der Landespolizei und 
der Staatsanwaltschaft das polizeiliche Hotelmeldeverfahren 
überarbeitet. Unter Einbezug aller relevanten Parteien wurde somit 
ein Vorschlag zur Gesetzesabänderung erarbeitet, der vorsieht, dass 
neu anstelle des Landgerichts die Verwaltung für die Sanktionierung 
von meldepflichtigen Beherbergungsbetrieben, die vorsätzlich gegen 
die Meldepflicht verstossen, zuständig ist. Die Regierung kann die 
neue Aufgabe an eine ihr unterstellte Amtsstelle delegieren.
Neuausgestaltung steigert Effizienz
Die Verwaltung erhält mit der Bussenkompetenz ein griffiges 
Sanktionsinstrument, das es ihr erleichtert, die für polizeiliche 
Fahndungszwecke wichtige Einrichtung des Hotelmeldewesens einfach 
und unbürokratisch durchzusetzen. Weiters wird die Justiz von einem 
Massedelikt entlastet, indem Übertretungen des Hotelmeldewesens im 
Verwaltungsverfahren abgewickelt werden. Darüber hinaus kann die 
rechtsstaatlich bedenkliche Kriminalisierung von Bürgern und 
Bürgerinnen wegen Übertretungen mit geringem Unrechtsgehalt 
verhindert werden.

Kontakt:

Ressort Wirtschaft
Cornelia Marxer
Tel. +423 / 236 61 79
oder
Alex Biedermann
Tel. +423 / 236 74 26

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