pafl: Neues Mediengesetz in Vorbereitung
(ots)
Vaduz, 8. Juli (pafl) -
Mit dem Anbruch des so genannten "Informationszeitalters" steht die Medienwelt vor neuen Herausforderungen, denen sich auch die liechtensteinische Rechtsordnung zu stellen hat. Darüber hinaus sind für Liechtenstein Neuregelungen in den Bereichen des Rundfunkrechts, der Medienförderung sowie bei den Rechten und Pflichten der Medienschaffenden notwendig. Das bestehende Medienrecht ist zersplittert und unübersichtlich und muss systematisiert und harmonisiert werden. Aus diesem Grund hat die Regierung beschlossen, ein neues und zeitgemässes Mediengesetz zu schaffen und hat nun einen Entwurf in die Vernehmlassung bis 3. September 2004 gegeben. Der Vernehmlassungsbericht kann bei der Regierungskanzlei und über deren Homepage im Internet unter "www.rk.llv.li Vernehmlassungen", bezogen werden.
Die Vernehmlassungsvorlage erfasst den gesamten Bereich des Medienrechts und gliedert sich zunächst in eine Hauptvorlage betreffend ein Mediengesetz sowie vier Nebenvorlagen in Hinsicht auf die Anpassung medienrelevanter Bestimmungen in anderen Gesetzen.
Inhaltliche Schwerpunkte des Mediengesetzes sind die Schaffung eines modernen Medienbegriffes, die Stärkung der Rechte der Medien und Medienschaffenden, die Normierung der Aufgaben und Pflichten der Medien in der so genannten Informationsgesellschaft sowie Stärkung und Ausbau des Persönlichkeitsschutzes. Dabei wurde der Transparenz und der Modernisierung des Medienrechts Rechnung getragen. Die spezifisch liechtensteinische Form der Medienförderung wurde im Lichte der gemachten Erfahrungen und im Hinblick auf eine Effizienzsteigerung neu ausgerichtet.
Die Hauptvorlage umfasst einen Allgemeinen Teil, der für sämtliche Medien gilt und unter anderem die grundlegenden Rechte und Pflichten der Medien regelt, sowie einen Besonderen Teil, der ergänzende Spezialvorschriften für einzelne Mediengattungen, insbesondere den Rundfunk, enthält. Des Weiteren ist der Förderung der Medien sowie der Organisation und Durchführung, den Strafbestimmungen sowie den Übergangs- und Schlussbestimmungen je ein eigener Teil gewidmet.
Die Vernehmlassungsvorlage deckt damit den gesamten Bereich der medienrelevanten Rechtslage in Liechtenstein ab, ergänzt und modernisiert diese und dient darüber hinaus der Umsetzung einschlägiger europarechtlicher Vorgaben.
Kontakt:
Markus Biedermann
Mitarbeiter der Regierung
Tel.: +423/236 60 21