pafl: Weitere Abklärungen zum Gesetz über nichtionisierende Strahlung
(ots)Regierung greift Ergebnisse der Vernehmlassung auf
Die Regierung hat an ihrer Sitzung vom 13. Juli 2004 die Ergebnisse der Vernehmlassung zum Gesetz über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISG) zur Kenntnis genommen. Die Schaffung gesetzlicher Grundlagen zum Schutz gegen nichtionisierende Strahlung und die Ausrichtung der Gesetzesvorlage an den schweizerischen Bestimmungen wurden in der Vernehmlassung mit grosser Mehrheit befürwortet. Zugleich wurden beim Gesundheitsschutz und den Grenzwerten verschiedene Anliegen vorgebracht, welche die Regierung in weiteren Abklärungen untersuchen wird.
In der Vernehmlassung der Gesetzesvorlage wurde hinsichtlich der verschiedenen Quellen nichtionisierender Strahlung vor allem die Thematik der Mobilkommunikation behandelt. In der Bewertung der Vorlage sowie insbesondere der vorhandenen Erkenntnisse und Grundlagen gingen die Ansichten wie erwartet deutlich auseinander. Im Mittelpunkt standen Fragen und Vorschläge zum Gesundheitsschutz und der damit verbundenen Diskussion um die Festlegung der Grenzwerte.
Auswirkungen tieferer Grenzwerte
Als Resultat dieses Vernehmlassungsprozesses wird die Regierung in weiteren Abklärungen prüfen, in welcher Form die vorgebrachten Anliegen berücksichtigt werden können. So soll beispielsweise in einer von einem unabhängigen externen Fachbüro zu erstellenden Studie die Frage geklärt werden, wie das Mobilfunknetz zu gestalten wäre, um eine möglichst geringe Belastung durch nichtionisierende Strahlung zu erzielen. Zu klären ist dabei, ob sich hieraus grundsätzlich die Möglichkeit tieferer Grenzwerte ergibt als in der Vorlage vorgesehen. In einer ersten Annäherung soll untersucht werden, welche Auswirkungen dies auf die Versorgungssicherheit, die Kosten für Mobilfunkbetreiber sowie Endkunden und die Überlagerungseffekte durch ausländische Netze hätte.
Versorgungsfreie Gebiete
Zusammen mit der Gemeinde Triesenberg soll zudem geklärt werden, ob gewisse Gebiete, insbesondere das nicht besiedelte Alpengebiet, von der Versorgung mit Mobilfunkdiensten ausgenommen werden können und was für Folgen sich hieraus ergeben. Dabei sollen weitere Handlungsfelder und Lösungsvorschläge aufgezeigt werden.
Darüber hinaus will die Regierung abklären, wie viele und was für Standorte im Freien gemäss dem Vernehmlassungsvorschlag als Orte mit empfindlicher Nutzung einzustufen wären. Vor diesem Hintergrund ist zu prüfen, inwieweit im Vergleich mit den schweizerischen Bestimmungen der Vollzug erschwert wäre und wie sehr die Mobilfunkbetreiber davon betroffen wären.
Abklärungen mit Ärzteverein
Es soll zudem mit dem Liechtensteinischen Ärzteverein geklärt werden, ob die Möglichkeit besteht, in Liechtenstein eine epidemiologische Studie durchzuführen und eine allfällige Projektidee zu entwickeln.
Des Weiteren soll im Niederfrequenzbereich unter Beizug externer Fachpersonen mit den Liechtensteinischen Kraftwerken abgeklärt werden, ob gegenüber dem im Vernehmlassungsbericht vorgeschlagenen Regelungsrahmen ein anderer Ansatz im Sinne eines Systemwechsels gewählt werden kann. Bei dieser Abklärung sind die Kriterien Gesundheitsschutz, Kostenfolgen, Vollziehbarkeit und Rechtsharmonisierung mit der Schweiz zu berücksichtigen.
Interessensausgleich herstellen
Auf der Basis dieser Abklärungen, die von der Regierung in Auftrag gegeben werden, können nachfolgend das weitere Vorgehen sowie allfällige Massnahmen festgelegt werden. Anschliessend wird dem Landtag ein Bericht und Antrag vorgelegt, der die Ergebnisse der Vernehmlassung und deren Abklärungen berücksichtigt.
Ziel der Regierung ist es dabei, eine Vorlage zu erstellen, die den Anliegen und Bedürfnissen sämtlicher Betroffenen gerecht wird und die einen angemessenen Interessensausgleich herzustellen vermag.
Kontakt:
Johannes Pingitzer
Mitarbeiter der Regierung
+423 236 60 44