pafl: Wettbewerbsfähigkeit von genossenschaftlichen Tätigkeiten in Europa verbessern
(ots)Vaduz, 11. August (pafl) Die Regierung hat einen Bericht und Antrag zur Übernahme der EG Verordnung über das Statut der Europäischen Genossenschaft (SCE) sowie die Richtlinie zur Ergänzung des Statuts in Bezug auf die Beteiligung der Arbeitnehmer zuhanden des Landtags verabschiedet. Das Statut der Europäischen Genossenschaft ist ein neues Rechtsinstrument, welches Unternehmen die Möglichkeit bietet, eine Europäische Genossenschaft (SCE) zu gründen.
Die SCE hat den Vorteil, dass sie europaweit agieren kann und dem Gemeinschaftsrecht unterliegt, das in den Mitgliedstaaten direkt anwendbar ist. Die Europäische Genossenschaft soll den nationalen Genossenschaften die Möglichkeit einräumen, die Vorteile des Binnenmarktes zu nutzen und damit gleichzeitig zu einer Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit genossenschaftlicher Tätigkeiten führen, ohne mit erheblichem Zeit- und Kostenaufwand ein Netz von nationalen Tochtergesellschaften errichten zu müssen, für welche die unterschiedlichen nationalen Vorschriften Gültigkeit haben.
Die Verordnung über das Statut der Europäischen Genossenschaft wird durch die Richtlinie über die Beteiligung der Arbeitnehmer ergänzt. Die Verordnung ist in all ihren Teilen verbindlich und gilt ab 18. August 2006 in jedem Mitgliedstaat. Die Richtlinie zur Ergänzung des Statuts der SCE hinsichtlich der Beteiligung der Arbeitnehmer ist bereits in Kraft und verpflichtet die Mitgliedstaaten zum Erlass der erforderlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften, um dieser Richtlinie spätestens ab dem 18. August 2006 nachzukommen.
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