pafl: Änderungen im Arbeitsgesetz
(ots)Vaduz, 11. August (pafl) Die Regierung hat einen Bericht und Antrag zur Abänderung des Arbeitsgesetzes zuhanden des Landtags verabschiedet. Mit der vorgeschlagenen Abänderung des Arbeitsgesetzes kommt die Regierung ihrer EWR-rechtlichen Verpflichtung nach, die Richtlinie über bestimmte Aspekte der Arbeitszeitgestaltung sowie die Richtlinie über den Jugendarbeitsschutz vollständig umzusetzen.
Beide Richtlinien wurden bereits im Jahr 1997 in EWR-Abkommen übernommen, jedoch bis heute nicht in allen Punkten ins liechtensteinische Recht umgesetzt. Diese Umsetzungsdefizite beziehen sich vor allem auf den eingeschränkten Anwendungsbereich des Arbeitsgesetzes sowie die Arbeitszeitregelung betreffend Nachtarbeit. Die Durchführungsbestimmungen zum Jugendarbeitsschutz sollen in einer eigenen Verordnung geregelt werden. Im Hinblick auf die EWR-rechtliche Regelung schlägt die Regierung vor, das Schutzalter für Lehrlinge wie es bereits für die übrigen jugendlichen Arbeitnehmer vorgesehen ist auf 18 Jahre herabzusetzen.
Gleichzeitig wurde die notwendige Abänderung des Arbeitsgesetzes zum Anlass genommen, die Entwicklungen der schweizerischen Arbeitsgesetzgebung, auf dessen Grundlage das liechtensteinische Arbeitsgesetz rezipiert wurde, nachzuvollziehen. Dieser Nachvollzug beinhaltet den Lohnanspruch für schwangere und stillende Frauen, deren Beschäftigung für beschwerliche und gefährliche Arbeiten untersagt wird und keine gleichwertige Ersatzarbeit zugewiesen werden kann. Des Weiteren verlangt die Einführung des Datenschutzgesetzes nach entsprechenden Anpassungen im Arbeitsgesetz.
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