Eidg. Finanz Departement (EFD)
EFD: Zollverwaltung prüft Schwefelgehalt von Treibstoffen
Bern (ots)
27. Aug 2003 (EFD) Die Überprüfung des Schwefelgehaltes von Treibstoffen soll aus wirtschaftlichen Gründen durch die Zollverwaltung und nicht durch die Eidg. Materialprüfungsanstalt (EMPA) erfolgen. Das hält der Bundesrat in seiner Antwort auf eine Interpellation von Nationalrat Peter Weigelt (FDP/SG) fest.
Das Parlament hat am 20. Juni 2003 einer Änderung des Umweltschutzgesetzes zugestimmt, die den Bund ermächtigt, eine Lenkungsabgabe auf Treibstoffen mit einem Schwefelgehalt von mehr als 0,001 Prozent zu erheben. Ziel ist es, die Einführung schwefelfreier Treibstoffe zu fördern. Der Bundesrat hat die Eidg. Zollverwaltung mit dem Vollzug dieses Erlasses beauftragt.
Mit seiner Interpellation vom 5. Juni 2003 wollte Nationalrat Peter Weigelt vom Bundesrat wissen, ob die Prüfung des Schwefelgehaltes von Treibstoffen an die EMPA ausgelagert werden könne, da diese bereits über ein entsprechendes Analysegerät verfüge. Ausserdem verlangte er Auskunft darüber, weshalb die Zollverwaltung international genormte Messtoleranzen nicht anwenden wolle. So werde ein neues Handelshemmnis geschaffen.
In seiner Antwort hält der Bundesrat fest, dass die Kosten für die Schwefelanalysen bei einer Auslagerung an die EMPA mehr als doppelt so hoch wären. Aus diesem Grund verzichte man darauf. In Bezug auf die Messtoleranzen weist der Bundesrat darauf hin, dass die Ermittlung des Schwefelgehaltes wie jede Analyse mit einer Messungenauigkeit behaftet sei. Die Zollverwaltung werde dem Rechnung tragen, indem
sie sich an der internationalen Norm ISO 4259 orientiere. Von einem neuen Handelshemmnis könne nicht gesprochen werden.
Auskunft: Rolf Rawyler, Eidg. Zollvewaltung, Tel. 031 322 66 31
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