pafl: Revision Stiftungsrecht Erstreckung der Vernehmlassungsfrist
(ots)
Vaduz, 11. August (pafl) -
Aufgrund zahlreicher Anfragen verschiedener Vernehmlassungsteilnehmer hat die Regierung beschlossen, die Vernehmlassungsfrist für die Revision des Stiftungsrechts bis zum 29. Oktober 2004 zu erstrecken. Mit dieser Fristverlängerung durch die Regierung kann den Anliegen der Vernehmlassungsteilnehmer begegnet werden.
In Anbetracht der Bedeutung der Stiftungsrechtsrevision für den heimischen Finanzplatz kommt die Regierung dem vielfachen Wunsch auf Verlängerung des vorgesehenen Vernehmlassungszeitraumes nach. Hierdurch bleibt gesichert, dass sich die Vernehmlassungsteilnehmer eingehend mit der Vernehmlassungsvorlage befassen und sich in Form begründeter Stellungnahmen konstruktiv einbringen können. Nach sorgfältiger Abwägung aller Umstände hat die Regierung diesem Anliegen entsprochen, obschon hierdurch der ursprünglich vorgesehene Zeitplan nicht mehr eingehalten werden kann.