pafl: Fürstliche Verordnung zur Einsetzung des Erbprinzen als Stellvertreter des Fürsten
(ots)
Vaduz, 13. August (pafl) -
Anlässlich des diesjährigen Staatsfeiertages am kommenden Sonntag wird Fürst Hans-Adam II. den Erbprinzen mit der Ausübung der ihm als Fürsten zustehenden Hoheitsrechte im Sinne der Verfassung betrauen. Der Fürst wird am 15. August 2004 nachstehende Fürstliche Verordnung betreffend die Einrichtung einer Stellvertretung erlassen:
Im Sinne von Art. 13bis der Verfassung vom 5. Oktober 1921, LGBl. 1921 Nr. 15, in der Fassung des Verfassungsgesetzes vom 16. März 2003, LGBl. 2003 Nr. 186, betraue Ich mit Wirkung ab heutigem Tage Meinen zukünftigen Nachfolger Seine Durchlaucht Erbprinz Alois zur Vorbereitung für die Thronfolge als Meinen Stellvertreter mit der Ausübung aller Mir zustehenden Hoheitsrechte.
Über wichtige Landesangelegenheiten wird Mir Mein Stellvertreter Bericht erstatten.
Mein Stellvertreter wird wie folgt unterzeichnen:
In Stellvertretung des Landesfürsten: Alois, Erbprinz
gez. Hans-Adam
gez. Otmar Hasler Fürstlicher Regierungschef
Die Regierung hat in Ihrer Sitzung vom 10. August 2004 vom Inhalt dieser Fürstlichen Verordnung Kenntnis genommen. Der Regierungschef wird diese Verordnung nach Unterzeichnung durch den Fürsten gegenzeichnen. Die Verordnung wird am Montag, 16. August 2004, im Landesgesetzblatt publiziert.